192 Cap. 11. Von der Bildungdenen Hallischen den St. Mauritilim,
auf anderen andere findet. Nachgehend-wird man gewahr, daß sie desKaysrr" Kaysers oder ihres Landesherrn,^ ' von welchem sie nemlich mit demMünzrechte begnadiget worden, sein Bild»niß, oder auch sein Wapen auf die Münzengenommen haben. Welches in denen größerenMünzarten noch jetzo geschiehet, daß auf de-nen städtischen Gülden oder Sechzehnern ent-weder das Bild des Kaysers, oder der dop-pelte Reichsadler zu finden ist (62.). Letztensals der Gebrauch auf den Münzen mit denen
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(6-.) ES geschiehet dieses nicht nur auf denengrößeren ; sondern auch auf ihren kleine»und kleinesten Münzen, als Fünfkreuzern,Landmünzen, Kreuzern rc. Und thun eSnicht nur die Städte; sondern auch juwei«trrr Fürsten und Grafen.
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