212 Cap.12. VondenenSchriftitt
die Sprache, und noch mehr dieBuchsabender Römer alle andere Weise der Eunpaerverdrungen haben. AbsondirlichHochhal- da nachgehends die Hochhatungtung der der römischen Kirche und birger-Gesetz?" Absetze darzu gekommen, daßbis gegen das dreyzehende Eahr«hundert (!) weder eine Postille anders als
in !
logen an dem letztem angefangen zu zweifeln, !auch der Glaube des erster» schwach geworden,und jetzo bey allen gekrönten Häuptern gar verlo-schen ist.
(i) Die Art, wodurch sich die römischen Gesetzein Deutschland eingeschlichen, hat nichts be-sonders bey sich; welches man nicht auch inallen anderen christlichen Königreichen antref-fen solte. Durch ganz Spanien, Frankreich,Engeland, Schweden, Dannemark findet man,von der Zeit an, als das Christenthum bey ih- !nen bekant worden, keine einzige Urkunde an-ders, als in lateinischer Sprache geschrieben. ^Da nun gleichwol der Gebrauch war, daß !man über die meisten Contracte schriftliche Ur- lkünden aufgerichtet: so folget von selbsten, daß ikaum ein Handel geschloßen worden; dabey jsich nicht ein Stück von einem römischen No« 'tario oder Advocaten befunden habe. Wellnun diese das römische Recht im Kopfe hat-ten : so findet man auch kaum einen Zrtlel,worinnen sie nicht einige Brocken von solchem ^mit einstießen laßen; ohne daß solches die ein- !faltigen Partheien, wie es noch jetzo zu ge-schehen pfleget, verstanden haben. Und dieses
ist