des leichten Geldes. ziy
chen Fürsten gar selten sitzend (bb), msge-mein aber stehend oder reitend an. Da hin-gegen die erste Bildung bey denen geistlichengewöhnlicher, als die andere ist.
§. iv.
Was sonsten in denen Vildun- Anderegen selbsten die Münzen höher und Umständeseltener mache: solches muß aus Wer!?dem obigen r r. Capitel genommen vermehre,werden. Wenn ein Münzherrwenige Zeit regieret, oder der Ort nachge-
hends
lenstädtische Wapen seyn solle. Davon obenx. r r 5. gesaget worden. Und noch endlich einen,
welcher auf die beyden Markgrafen zielet, webche so lange Zeit gemeinschaftlich regieret haben.DieAnzeiqung der Farbe darf man gar nicht su»chen. Wie denn die Stempelschneider erst voreinigen Jahren angefangen haben, dergleichenauch in denen Wapen und Münzen, auch Pet-schaften durch die gewöhnlichen Striche vorzu-stellen.
(dd) Unter denen meinigen habe ich außer dem eini-gen p. -46. eingedruckten Hieoclorico lVlisnent!keinen weltlichen Fürsten, welcher sitzen solle,obgleich in denen 812»"» solche noch edender vor-
korrv