. von der Erhaltung des Getreyds. 185
Obrigkeit, oder die eine oder andere untergeordneteAmtsverwaltung irgendwo eine kleinere Darre von 12bis'20 Mütten erbauen, die zu diesem Privatgebrauchbestimmt wäre, wohin jeder Bürger, der Lust dazuhat, sein beliebiges tzuMmm Korn zu dörren bringenkönte, es seye nun umsonst, weil diese Ausgab desLands - Souverains würdig , die Arbeiter dazu schonohne das in Besoldung stehen, und dem Lande da-durch genugsam Vortheil zuwachst, oder aber um ei-nen sehr geringen Dörrerlohn, welchen der Partieularallzeit mit Freuden bezahlen wird zum Gegcnwerth soVielen Vortheils.
Laßt uns nun für einen Augenblick den ftölichenGedanken denken, und uns vorstellen, unsere Mitbür-ger werden, von solch starken Gründen durchdrungen,dieses ausüben, und nach ihren Umstanden ein meh-rerers oder wenigeres tzumnum Korn sich kaufen, undalso aus eignem'Trieb das thun, wozu an vielen Or-ten , sonderlich etwa« in Grenzstädten, die Einwohnerdurch den Befehl des Landesherrn und der Gesetzenverbunden werden, was für eine Reihe angenehmerFolgen stellt sich dann unserer Betrachtung dar!
M 5
In