4-4 Solochumische
Nothwendige Erinnemng. Herren selbiger Enden / eingehändiget (Demnach Herr Abbt vnd Convmt zu haben auch solchen zu mehrer SicherheitBeinwellAn.i66o.wie oben vermeltebm durch Ihr Pabstl: Hcyligk. ran nenn/
in demIahr/da ichFrantzHajfiter/ wegenvorgchablerAug nCu/mein Ampt zwarvnbenöhnget/ abgctrtttc/ ihre so vermunteluraBeinwilenlia in Druck gegeben / vndallenchalb zu Statt vndLand außtheylenlassm/ deß gantzlichm versehene / ich wur-de zu fernerem Fcderstrertk (in welchemwir etliche Jahr gekampffet / iiutimehrvnkauglich / oder meines Zustands halbvöllig erlegen seyn; in dem aber ein gnädi-ge Dberkeit mir die Widerlag befehlendaufferlegk/ vnd ich auß schuldiger Pflicht/wie brllich parim sollen; so hak der gene-we GDtt zwciffels frey meinen willigenGehorsamb angesehen/dahero in Abgangder leiblichen / die Augen deß Verstandsdesto Heller erleuchtet/ die Arbeit so tveik be-glücket/ zumal die Hand vnd Feder der-malsten geleym/ daß durch mein An. 1661.getrucktes Trophamm Veritatis, nit al-lein die vngegründke lura Bcinvvilenlia,das vnrechtmassige Pfand zu sampt dernichtigen Prä-tension einer angemaßtenLandherrligkeit über die meisten vnd be-sten Dörfferin der Hcrrschafft Thierstcinzu Haussen dawider gelegt/ sondern auchwolermelke Herr Prälat vnd Conventveranlasset worden / fhrcn begangenenFahler vnd Irrthumb zuerkerinen/ vnd be-krnnm; Gestalten sie dann zur Zeugnußder Wachen einen schrifftliche« Reversjhres Abstands/ dem löblichen Magistratzu Solothurn/als ohngezweiffeltcnLand-
hernacher neben fhrem deß Abbts vndConvents/ zugleich mit deß Herrn Avo-stoltschen Legats vnd der HelvetischenCongrega tion angehcnckten Insigklnverwayttti lassen / wre auß nachgcsttztercopeytrcher Abjchnsst wol vnd mit meh-rcrmzuersehenist:
^r>Ir bintanus Abbk auch Prior vndConvent deß Gons Hauses Bemweilvcrjahen vnd thun kund hiemtt mantgti-chen. Alsdann hinder vns ein an Srgellvrrd Schlifft unversehrter Brieff keger-haffk / desseri ansang: Wir Schultheißvnd Rath der Statt Solothurn / rc. vnddämm aussSonkag Reminiscere 1515?.lautet vnd inhaltlich besagen thut/ daß wirobgesagtcr Abbtvnd Convent befügt seynsollen etliche darinnen svccificirte Dorff-schafftcn/ Gcfahl vnd Einkommen in derHerrschafftThierstein bclegen/gegen Er-lag looo. fl. Rttnisch in Goldwiderumbeinzulösen vnd zu unsern Handen zunem-men (welcher zwar durch eine hernach mitdem Bischofs zu Basel in .An. ipzz. an-gestostenen Vertrag cntkrässtigct wordenseyn solle) vnd nun hierdurch die Hochge-achte Wol-Edcl Gestrenge Herren Hr.Schultheiß vnd Rath kobl. Statt So-lokhurn vnscrc Gnädige vndHochg eehrkeHerren vnd Schirmvatker die da in demBrreffername Dörsser/Gefähl vndEin-kommcn nun über 14z. Jahr in Gcwervnd Besitzung gehabt an svllicher ihrer