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Erster Theil, welcher ausser dem vorgesetzten Leben Clementis XI. 86 Cardinäle in sich begreift.
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298 HXII. Leben des Cardinals Du Bois.

Immittekst rückte die Zeit immer naher herbey, da derKöniss die Regierung seihst aurreken sollte. Der Cardinaldu Bois mußte daher in Gesellschaft des Regenten fast täz«lich eine Stunde zum Könige gehen und thu in Skaatssachenunterrichten. Den 16. Ott. reifere er nach Rheims ab, umdie Krönnngs - Solennikäten des Königs, der selbst bald nach«folgte,, zu veranstalten. Vor seiner Abreise besuchte er diezu Paris anwesenden Cardinale und darunter auch den vonNoarlles, welchem er zugleich hinterbrachte, daß ihm derKö»rüg Erlaubniß gäbe, zu Paris zu bleiben.

Als er von der zu Rheims vollzogenen Krönung zurückekäm, wurde er den z. Dec. in die Königl. ^caclemie ^rai^oi-le an des Herrn Dacter Stelle aufgenominen. auch den izrrndieses zu einem Ehrenmitgliede der Academie der Wissenschaf-ten an die Stelle des Herrn d' Argcnson erwählt. Er kaufteauch die Bibliothek des Herrn Laws für 48000. Livres ansich, davon er die Bücher sogleich umbinden ließ und daraufalleine 7000. Livres wendete. Sie bestund aus ZZooo. Bän«den und harre dem Herrn Law 180000. Livres gekostet.

Den 22. Febr. 172Z. hielt der König zu Paris ein so ge«vanntes Lit de Justier oder einen außerordentlichen GerichtS«rag, an welchem er sich für mündig erklären ließ, wobey derHerzog von Orleans den Titel eines Regenten niederlegte.

Es schien nnnmehro, als ob der Cardinal du Bois mehr wä«re, als der Herzog selbst^ Alleine obgleich dieser nicht mehrder Rezente hieß, so übte er doch noch immer, wie zuvor,die Gewalt einer absoluten Regentschaft aus. Der bisherigeRegierungsrath wurde aufgehoben und dargegen ein Königl.Rath aufgerichtet, der nur aus 8- Personen bestund und denKönig znm Präsidenten hatte. Der Cardinal du Bois wardas vornehmste Mitglied in demselben und hatte den Vorcrag. '

Bey seinem großen Patron, dem Herzoge von Orleans,ward er einsmals ziemlich angegeben. Dieser warf demSkaatSsecretario, Marquis von Brilliere, vor, daß von al«len Orten her über die langsame Ausfertigung der Sachenschwere Klagen einliefen; worauf der Staatsfecrekarius den