Band 
Erster Theil, welcher ausser dem vorgesetzten Leben Clementis XI. 86 Cardinäle in sich begreift.
JPEG-Download
 

zo6 I.XXM. Leben des Cardinals Tanara.

Er wurde nach einigen Jahren zum Legaten von Urbino«rnennet, wobey ihm zugleich die Verwaltung des dasigcn Biß.tbums aufgetragen wurde. Weil diese Stadt des neuen PapsisVaterland war, beschenkte derselbe die dasige Haupt. Kirche1705. nicht nur mit einem sehr prächtigen Altare, sondernvermehrte auch den dasigen Dom « Herren die Einkünfte,eignete auch der Stadt selbst, die damals sehr in Schuldenstark, die Einkünfte von den beyden Abteyen Casameta undBarbara zu. Damit nun dieses alles nach des PapstS Ver.langen gebührend ins Werk gesetzet wurde, bekam Tanara, alsdamaliger LegatuS, die Aufsicht darüber, der auch des PapstSWillen vollkommen erfüllte und sich dadurch bey demselben insolche Gunst setzte, daß er ihn in dieser Legation noch zweymalbestätigte. Er hatte auch zu Urbino den i. Jan. 1712. die lEhre, dem Papstl. Nepoten , Hannibal Albani, das Card!« !nals«Biret in der dasigen Cathedral«Kirche aufzusetzen. i

Im März 1715. that er eine Reise nach Rom, um vondem neuerlangten Bißthum Frascati Besitz zu nehmen, durchwelches er in die Ordnung der Cardinal« Bischöffe trat. Erkehrte im May wieder nach Urbino zurücke, wo er bisindenNovember blieb, da seine Legation ein Ende hatte. Er mußrenoch vor seiner Abreise den bekannten General Marsigly wc«gen seiner, gegen den Herrn Stampa, Vice« Legaten zu Amcona, bewiesenen unanständigen Aufführung auf Lebenszeitnach Bologna verweisen.

Im Jan. 1721. ward durch den Tod des Cardinals lAstalli das Deeanat des Heil. Collegii ledig. Hierzu gabensich verschiedene Competemen an. Es gehörte aber keinem !andern, als dem Cardinal Tanara, weil er der älteste unterden damals zu Rom anwesenden Cardinal «Bischöffen war. ,Es machten ihm aber dasselbe die Cardinale del Giudice, O"sini und Pamfilio streitig. Jeder von ihnen bemühele sichdurch die geschicktesten Römischen Advocaren, sein Recht dar,

zuthun. Der Papst wurde dadurch bewogen, eine besondere

Congregation anzuordnen, um eines jeden Ansprüche zu »n«tersuchen. Der Cardinal Pamfilio war der erste, der sich stünes vermeinten Rechts begab, welchem der Cardinal delGim