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^ der Aegyptier.
überzeugt'waren, daß von dieser Sorge nichtallein die Ruhe eines jeden Bürgers, insbe-sondere,sondern auch die Wohlfahrt des gan-zen Landes, herrühre. Denn dieses würdel sonst vielmehr ein Raubnest, als ein König-- reich seyn, wenn die Schwächeren ohne' Schutz blieben, und wenn dre Mächtigern, inihren Reichthümern und in ihrem Ansehen,für ihre Laster und Gewaltthätigkeiten, eineFreyheit, wieder alle Ahndung, fänden.
Man nahm aus den Hauptstädten drey?sig Richter, und aus diesen bestand diejeni-ge Versammlung, welche das ganze König-reich richtete. Der Landesherr erwehltedie trefflichsten Leute des Landes,diese Stel-len zu bekleiden, und setzte ihnen denjenigenvor, der sich am meisten, durch die Kenntnißund Liebe der Gesetze, hervor that, und durch-gängig sehr hochgeschätzet wurde. Erwiess ihnen gewisse Einkünfte an, damit sie vonallen Haushaltungssorgen frey wären, undI desto eher ihre ganze Zeit, auf die Handha-
bung der Gesetze, wenden könnten. Da sienun also von der Freygebigkeit des Fürsten,ihrer Würde gemäß, unterhalten wurden, soverschafften sie dem Volke die Gerechtigkeitumsonst und ohne Entgeld, die es mit Rechtefordern kann, und die allen Unterthanen, aufgleiche Weise, und auf gewisse Maasse, denE 5 Ar-