Band 
Zwölfter Theil.
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Von der Philosophie. 78 §

l die Städte rief, sie in die Häuser einführte,

> und mit den Privatpersonen vertraut mach-! te, indem er sie nöthigte, sie in der Sitten-lehre und den Pflichten des Lebens zu unter-l richten.

Sie schrankt sich nicht blos aufdie Sorgefür die Privatpersonen ein. Die Regierungder Staaten ist allemal ein Gegenstand vonden Beschäffligungen der berühmtestenWeltwetsen gewesen. Aristoteles und Pla-tt) haben uns verschiedne weitläuftige Schrif-ten von dieser Materie nachgelassen, welcheman allezeit sehr hoch gehalten hat, und dievon den vortrefflichsten Grundsätzen voll sind.Dieser Theil der Moral heißt die Klugheitsslehre. Ich werde sie hier nicht ins besondreabhandeln, und mich damit begnügen, daßich in der Folge, wo ich von den Pflichtenreden werde, einige Auszüge aus dem Pla-tt) und Cicero mache, welche zeigen werden,was für edle Grundsätze sie von der Art, dieVölker zu regieren, gehabt haben.

Die Moral soll den Menschen vornehm-lich in zwey Stücken Unterricht geben. Siesoll sie zuerst lehren, worinn das Höchste

Gut

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Ibicl. 11b. 5. n. ro.