Band 
Zwölfter Theil.
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864 Von der Rechtsgelehrsamkeit.

Lobsprüchen, er erhebet ihre Gelehrsamkeit,er hält sie fast für seine Mitgenossen, und be-fiehlt, der göttlichen Vorsehung zu danken,daß sie ihm mit solchen Hülfsmitteln verse-hen, und seine Regierung durch Verferti-gung eines so lang erwünschten und zur Ver-waltung der Gerechtigkeit so nützlichen Wer-kes, geehret.

Ein Kayser,der weniger Eifer für das all-gemeine Beste gehabt hätte, als Justini-an, und weniger freygebig gewesen wäre,würde alle diese Rechtsgclehrten in der Dun-kelheit und Unthätigkeit gelassen haben. Wieviel vortreffliche Talente in allen Orten vonKünsten und Wissenschafften, bleiben nichtvergraben, weil sie nicht unterstützt werden!Es fehlt nicht an Gelehrten, welche denPrinzen behülflich seyn können, sondern esfehlt an Prinzen, welche den Gelehrten be-hülflich sind.

Die grossen Eigenschafften und Thatendes Iustimans würden ein ewiges Lob er-halten haben, wenn seine Aufführung inAnsehung der Kirchensachen, seinen Ruhmnicht verdunkelt hätte.

Ich will diesen Artikel von der Rechtsge-lehrsamken, mit einem Auszug aus einigenGesetzen beschließen, welcher den Leser vonder Schönheit und Gründlichkeit der verschie-denen