Band 
Zwölfter Theil.
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866 Von der Rechtsgerehrsamkeit.

kelcripra contra jn8 e1icit3,gk omnibns^uäicidus relntaripraccjpjnE; niii for-re 6c aliyniä» <^uoä non laeäac nimm, ecxro6c pecenci, vel crimen su^ÜLLnri-Ku8 inäulAeac.

„Wir gebieten allen Richtern, nicht die„geringste Achtung für unsere Befehle zu ha-,ben, wenn sie der Gerechtigkeit zuwider„sind; es sey dann, daß wir jemand eine,„Gnade zu gestehen, wodurch niemand be-leidiget wird, oder daß wir den Verbre-itern die schuldige Strafe erlassen.,,

Es ist was seltenes, wenn Prinzen geste-hen, daß sie sich selbst betrogen haben, oder,von andern betrogen sind, und folglich das-jenige wiederruffen, was sie einmal befohlen!haben. Nichts macht ihnen inzwischenmehr Ehre, als ein solches Geständnissewie man es an dem Exempel des Artaxer-xes sieht, welcher öffentlich das ungerechte!Edict widerrief, welches man von ihm wi- jder die Jüden erzwungen hatte. >

8cire Ie§e8, non lioc eik verba enrumrenece, iect vim gc pocelkncein. „Man„weis noch nicht die Gesetze, wenn man nur„ihre Worte versteht, sondern wenn man

„auch