dem ungeachtet erlaubt werden könne. Ehenoch ein Jesuit auf diese Frage geantwortethat, wurde von vielen frommen und gelehr-ten Männern für die Znverlaßigkeik solcherHandlungen entschieden. Nichts desto wenigerwagens noch immer einige Helden, worunterauch ihr Theologe ist, diese Entscheidung denJesuiten beizulegen, gleich, als wären sie dieUrheber, Vertheidiger, Beförderer derselbengewesen. Unwissenheit, oder fromme Absicht,was es immer seyn mag, so diese Eifererfür die Sittlichkeit zu derlei Verleumdungenspornet, will ichs nun einmal aus Urkundenuntersuchen.
Ich irre nicht gerne im Finstern; redealso von Zeiten nicht, in welchen noch keinemeinfiel, diese Frage umständlich zu entwikeln,und deutlich zu erörtern. Was man immeraus Augustins Entscheidung 2) wider jenedes Chrysostomus folgern könnte, wird de-nen nie genug thun, welche keinen Probabi-listen erkennen wollen, es sey dann, er rufelaut und deutlich : licet sequi Opinionem pro-babilem relicta probabiliore. Wenn wir inden Schriften eisgrauer Theologen lesen: ich
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