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rion, oder sich selbst, oder gewiß seine Le-ser offenbar zum beßten gehabt. Indem ersogleich darauf aus seiner bewährten Quel-le *) anführt, daß die Jesuiten, als Neu-linge über ihr Vermögen fast immer nurzum Vortheile des Ordens Verfügungen tref-fen können und müssen. S. 29z. Dennentweder hatten sie als Neulinge über ihrVermögen noch keine Verfügung getroffen,oder es war unnütz, die höhere Professe solange hinauszuschieben, bis es unmöglich wä,re, ferner eine Erbschaft zu machen. Aberbeydes war Traum der Schmäher: Neulin-ge verfügten noch nichts über ihr Vermö-gen: es stand jedem vollkommen frey, sooder anders zu verfügen: und die höhereProfesse gieng nach gewissen Jahren unfehl-bar vor sich, wie es auch immer mit Erb-schaften stehen mochte. So gewiß dieß allesist, von hunderttausend Zeugen bestättiget,und selbst aus den Statuten des Ordens voyJedermann zu erheben, so macht es der Ein-sicht des Herrn Peter Philipp Ehre, seineLeser in Dingen betrügen zu wollen, deren
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Ulktolre A6nsr»lr äe l» Cvm/i, äe 7, k.
»rk. X, p. ,17.