und der Eintheilung des Vertrages. 29
selbst weder groß noch mächtig machen kann, wennman ein armes und von Nahrung entblößtes Landhat. Unterdessen müssen wir diese ächten Quellennach der Liebe dennoch allenthalten vermuthen. We-nigstens rehen alle Höfe eine Sprache, die diesenQuellen gemäß ist. Es wird also kein Hof verlan-gen, daß man andere Grundsätze vorträgt, als wel-che mit diesen Quellen übereinstimmen. Wie kannauch ein ehrlicher Mann andere Grundsätze in die-sen Wissenschaften annehmen, als welche die Naturder Sache, die Wahrheit und gesunde Vernunft er-fodern. Es ist aber diesem nichts so sehr gemäß, welche Ov-als daß diese Grundsätze aus dem Endzwecke eines RepMUjeden Staats hergeleitet werden. Man muß dem- ken herzulei,nach zu erst vortragen, was ein Staat und gemei-nes Wesen ist, und worinn der Endzweck desselbenbestehet.
§. 5 -
Man behauptet gemeiniglich, daß die Republi- Wahlschein«ken aus Furcht vor dem Ueberfall anderer entftan- der
den sind. Allein dieses kann wohl verursachen, daß Republiken,man sich mit einander vereiniget und gewisse Ver-trage macht, solchen Ueberfall mit vereinigten Kräf-ten abzutreiben, nicht aber, daß man sich eines an-dern Gewalt unterwirft. Es ist also wahrscheinli-cher, daß sie aus der Regierungsart der Familienentsprungen sind, indem der Altvater über seine Kin-der und Gesinde nothwendig ein gewisses Ansehenund Gewalt haben müssen, welches bey seinem Ab-sterben auf seinen ältesten Sohn siel, bis es durchdie Zeit zu einer wirklichen Beherrschung erwachsenist. Man hat hin und wieder Spuren, daß die Re-publiken wirklich auf diese Art entstanden sind; ob-gleich große Reiche auf solche Weise niemals erwach-sen können. Diese entspringen gemeiniglich durch
die