IO8 Von der Aufmerksamk. des Regenten
zägliche Aufmerksamkeit des Regenten erfordern.Die überhandnehmenden Ausschweifungen und La-ster können nicht nur einen Staat von Grund ausverderben; sondern sie können auch die Unterthanenunfähig machen, durch Commercien und Gewerbeihren eigenen Zustand und den Wohlstand des Staatszu verbessern. Der Regent muß also nicht alleinauf die einreißenden Unordnungen, Ausschweifun-gen und Laster, hesonders diejenigen, die össent-stches Aergerniß geben, und zur Nachahmung rei-zen, ein wachsames Auge haben; sondern auch sol-che Maaßregeln ergreifen, wodurch die Sitten derUnterthanen verbessert, und ihnen eine Neigung zurTugend und nützlichen Gewerben beygebracht wer-de *). Dieses kann nun nicht wirksamer, als durchdie Verbesserung der Kinderzucht geschehen, davonaber allhier zu handeln zu weitlauftig seyn würde.
Ein Monarch hat tausenderley Mittel in Handen,die Neigungen seiner Unterthanen zu bilden, undnach seinen Absichten zu lenken- Das Land ist ohne-dem geneigt, auf ftjn Beyspiel zu sehen; und einLobspruch von ihm, eine zu rechter Zeit und untergehörigen Umstanden gereichte Belohnung, ein die-sem oder jenem fleißigen oder tugendhaftigen zuge-standener Vorzug, und dergleichen Mittel, feurenöfters tausend andere an, sich eben solchen Tugendenund Bemühungen zu widmen. Wenn es einem wei-sen Regenten hjexinnen gelingen soll; so muß erdie Beschaffenheit seines Volkes gründlich zu beur-theilen im Stande seyn, und die Mittel und Maaß-regeln darnach zu erwählen wissen. Kaiser Peterder erste in Rußland giebt uns hiervon ein sehr vor-treffliches Beyspiel an die Hand. Da er die Dumm-heit und den Stolz der damaligen Rußischen Fami-lien kannte, die gleich ohne Erfahrung, Fleiß undGeschicklichkeit vornehme Bedienungen verlangten:so ließ er sich selbst mit dem Zimmerbeil in der Handauf den Schiffsbau-Werften in ernstlicher Arbeitfinden; er dienete sowohl unter der Landmacht als
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