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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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des Commemenwesms. 159

und diese Einkheilung hat nur die besondere Ver-fassung dieser oder jener Länder zum Grunde. Ei-gentlich kann es so viele Arten des Handels geben,als einzelne Waaren sind. Man findet auch invielen Ländern, wo ein starkes Commercium blühet,daß es Wollen-Eisen-Kupfer- Holz-Fisch- undviele andere dergleichen Händler giebt, die nur miteiner einzigen Waare handeln, und doch ein über-aus großes Gewerbe in auswärtige Länder damithaben. Es scheint auch allerdings rathsam zu seyn,daß sich ein Kaufmann nicht auf so gar vielerlei)Waaren leget. Wenn er sich nur mit einer einzigenWaare zu schaffen macht; so kann er die dabey zuergreifende Maaßregeln ohnfehlbar besser auSfündigmachen. Es gehöret vor die kleinen Krämer undHöken vielerley Waaren zu führen, welche in dem ein-zeln Verkaufe bloß auf den Einkauf und auf ihreKosten zu sehen haben, und keiner großen Wissen-schaft bedürfen.

§. 167.

Um nun diese verschiedene Arten des Handelszu treiben ; so werden verschiedene Geschaffte erfor-dert. Man kann diese Geschäffte nach den zwey großenHauptgeschäfften, die alle und jede Kaufleute natür-licher Weise haben, am besten betrachten. Diesesind die Gewinnung der Waaren und ihre Umse-tzung oder Verkauf. Die Gewinnung der Waa-ren, welche zugleich die Zubereitung roher Waarenin sich schließt, muß sich abermals auf den Unter-schied gründen, den wir oben gemacht haben, näm-lich, daß die Waaren entweder innländisch oder aus-ländisch sind. Wir wollen zuerst von der Gewin-nung innländischer Waaren reden.

Bey demHandel sindzwey großeHauvtge-schäffre, dieGewinnungder Waarenund derenVerkauf.

§. i6§.