des Commercienwesens. i6i
standen ist, oder er muß an den errichteten Hand-lungsgesellschaften durch Erkaufung derActien Theilnehmen, oder sich in den großen Auctionen solcherHandlungsgesellschaften mit den benöthigten Waarenversorgen. Durch Actien versteht man diejenigenAntheile, die eine große privilegirte Handlungsge-sellschaft bey ihrer Errichtung um einen festgesetztenPreiß verkaufet, um vermittelst derselben die be-stimmte Summe, die in den Handel der Gesellschaftverwendet werden soll, zusammen zu bringen; unddiese Actien, die hernach wieder verkaufet werdenkönnen, steigen oder fallen im Preiste, nachdem sichdie Angelegenheiten der Gesellschaft in gutem oderschlechtem Zustande befinden.
§. 170.
Gleichwie aber die Schiffe auf der See vielerleyGefährlichkeiten unterworfen sind; so wird ein ver-nünftiger Kaufmann niemals sein Vermögen oderden größten Theil davon auf einmal den Wellen an-vertrauen. Aus dieser Ursache pflegen nicht nurverschiedene in Gesellschaft die Kauffahrteyschiffe aus-zurüsten; sondern man hat auch eine Menge vonContracten und Negotien erfunden, als da sind derSchiffspart, die Affecuranz, u. d. m. Das wich-tigste darunter sind die Affecuranzen, wenn nämlichein anderer die Ladung des Schiffes gegen Zahlunglo. 2o. zo. und mehr von Hundert nach der Maaßeder zu befürchtenden Gefährlichkeiten versichert, undim Falle des Verlustes zu vergüten übernimmt.
§. r?i.
l Wir kommen nunmehro auf die Geschäffte, diei mit dem Verkaufe oder Debit der gewonnenen Waa-k ren verbunden sind (§. 167.). Diese kommen nun- juforderst auf eine gute Correspondenz an, damitCgmeralwiffettsch. I. Th. L der
Was Actiensind.
Die Schiff-fahrt giebtzu vielerleyContractenAnlas.
Don Asseku-ranzen.
Das zweyteHauptge-Msste, derVerkaufkömmt zuför«dcrst aus guteCorrejpon-denz an.