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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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164 Von der Kenntniß

serung des Reichthums zu erhalten, sowohl als dasLand mit allen denjenigen Gütern zu versorgen, wel-che zur Nothdurft und Bequemlichkeit des mensch-lichen Lebens erfordert werden. Auf Seiten desKaufmanns aber ist der Gewinnst der einzige End-zweck alles seines Bemühens; und in der Thatkann man ihm denselben, in Ansehung des Nutzens,den er dem Staate leistet, der Gefahr, derer sich,unterwirft, und der Mühwaltung , die er unter-nimmt, ganz wohl gönnen. Dieser Gewinnst be-steht in der Vergrößerung seiner Güter und seineöVer-mögenS; und die Größe seiner Güter kömmt bloßauf den Werth an, den sie in 'Absicht auf Gold undSilber haben (, §. 127.); folglich ist der einzigeEndzweck des Kaufmanns, sein Vermögen an Goldund Silber , oder an Gütern, die in Absicht aufdiese Metalle einen größern Werth haben, zuvermehren.

GoldundSil«

der ist derGründ derCommercien.

§. i?5.

Gold und Silber ist auch in der That der Grundaller Commercien, die in der Welt geführet worden,wenigstens unter den gesitteten oder nur in etwasgescheiten Völkern. Der Zusammenhang der ge-sitteten Völker erforderte nämlich eine Sache, dieman als ein allgemeines Vergütungsmittel und fest-gesetzten Preiß aller Güter gebrauchen konnte (126),wozu man das Gold und Silber am geschicktestenbefunden hat (127.). Noch mehr aber erfordertendie Commercien, die auswärtige Völker mit einan-der führeten, daß eine gewisse Sache einen bestimm-ten , und von allen Völkern erkannten Werth ha-ben mußte, weil sonst daö Tauschen der Güter vieleUnbequemlichkeit nach sich gezogen und den Handelmir Auswärtigen gar schwer gemacht haben würde.Alle Arten des Verkaufes der Waaren (§. 170.)