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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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252 Von dem Manufactur-

merleute und Drechsler, u. d. m. andern Theilsaber kann man sie auch nach der Kostbarkeit ihrerWaaren, nach welcher sie öfters vor andern Hand-werken einen Vorzug verlangen, und als Künstlerangesehen seyn wollen, von einander unterscheiden,als da sind die Goldschmiede, Uhrmacher, Draht-zieher u. d. m. Nach ihrer innerlichen Einrichtungaber, und denen bey ihnen eingeführten Gewohn-heiten sind sie entweder geschenkte oder eingeschenkteHandwerker, nachdem sie nämlich gehalten seyn, diewandernden Gesellen mit einem festgeseßtenGeschenkezur Zchrung zu versehen oder nicht; sie sind fernereingeschränkte oder freye Handwerke, nachdem näm-lich die Mitglieder auf eine gewisse Zahl oder ge-wisse Arbeitsstädte eingeschränket sind, oder nicht.Alles dieses aber ist in Betracht deö Aufnehmensdes Handwerkswesens von keinem besondern Nutzen.

§. 277.

Sb Zünfte Es ist vielmehr zuförderst die Frage zu entschei-den em"^ den, ob die Zünfte und Innungen überhaupt eineliche Anstalt nützliche oder schädliche Einrichtung vor den Staatund das Aufnehmen des Nahrungsstandes sind. SoGebrechen, viel ist gewiß, daß die Zünfte überaus große Gebre-chen an sich haben, die dem Aufnehmen des Nah-rungsstandes nichts weniger als vortheilhaftig sind.Ich will von ihren lächerlichen Gebrauchen und Ce-remonien, von dem Aufwand und der Versäumnißbey ihren Zusammenkünften, von ihrem angemaßtenUnehrlichmachen und Gerichtszwange, von ihrer Wi-dersetzlichkeit gegen die Abschaffung der Misbräuche,und gegen die Einführung nützlicher Manufakturenund Fabriken nicht reden. Alles dieses kömmt mei-nes Erachtens auf den wenigen Ernst an, womitdie Obrigkeiten die Reichsgcsetze und ihre eignen Ord-nungen und Anstalten wider sie handhaben. Ich