gegen den Regenten und den Skaat. zvz
§.
Der Gehorsam, der selbst in so wert ein Gesetzder Natur ist, als dieselbe den Schwachen den Schußder Stärkern nöthig macht, so daß er auch in demStande der natürlichen Freyheit bey den KindernUnd andern an Leibes- und Gemüths-Kräften schwa-chen Personen statt finden würde, ist eine sehr vor-zügliche Tugend, die nicht Nur viele Mangel ersetzet,sondern auch die Welt in einem Zusammenhang,Uebereinstimmung und Ordnung erhält, die ihr umgemein nöthig ist; und gleichwie die Einrichtung derRepubliken den Gehorsam zu der ersten Psticht allerUnterthanen macht: so sollte man sich um so eherdarinnen üben, je weniger in der Welt Menschen zuder Hoffnung künftiger Regenten geboren werden.Ja so gar auch diese haben nöthig sich zu üben, daßsie der Vernunft gehorchen lernen. Denn wer nie-mals zu gehorchen gelernet hat, der wird auch schlechtzu herrschen wissen. Alle weise Gesetzgeber habendemnach ihr erstes Augenmerk seyn lassen, die Kinderdurch die Erziehung zu einer Eigenschaft anzuhalten,die ihnen nach der Beschaffenheit der Unterthanenihre ganze Lebenszeit hindurch so nöthig ist, und ohnewelche die Angelegenheiten der Republik alle Augen-blicke in Unordnung und Hinderniß gerathen. Viel-leicht haben wir viele Unordnungen des gemeinen We-sens bloß dem Gebrechen unserer Kinderzucht zuzu-schreiben, indem wir sie nicht zu einem strengen undfertigen Gehorsam anzugewöhnen bemühet sind.
§. ZZ9»
Es Muß aber der Gehorsam, den die Unterthanender obersten Gewalt zu leisten haben, vollkommenund ganz uneingeschränkt seyn. Der Endzweck derobersten Gewalt, welcher sie sich unterworfen haben,schließet offenbar in sich, daß sie sich ihrer eigenenLamtkqlwissensch. I, Th, U Einsich-
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