Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
JPEG-Download
 

gegen den Regenten und den Staat. Z09

*) Meines Erachtens muß entweder die Regierungs-form eine vollkommene Alleinherrschaft seyn; oderder Regent muß sich durch die Erundverfassungmdes Staats dergestalt gebunden befinden, daß erzwar Gutes zu thun alle nur mögliche Gewalt hat,etwas Böses aber und dem Staate nachtheiliges zu un-ternehmen, aller Mittel und Kräfte beraubet ist. DieFreyheiten und Privilegien der Stande und des Vol-kes , die bloß in der Angelobung des Regenten beyseiner Gelangung zum Thron ihren Schutz finden,sind ohnedem ein bloßes Spielwerk, die bloß einigenPrivatpersonen, nicht aber dem gesammten Volkezum Vortheil gereichen. England hak unter dengemischten Regierungsformcn ohne Zweifel die vor-trefflichste und weiseste Verfassung. Der König hatdaselbst alle Gewalt, die zur Glückseligkeit des Vol-kes in Krieges- und Friedens-Angelegenheiten nöthigist. Dennoch ist die Grundverfaffung des Staatsselbst eine sichere Schutzwehre wider Unternehmun-gen , die auf Einführung einer unumschränkten Al-leinherrschaft abzielen möchten,

§. Z4Z-

Dennoch kann man nicht sagen, daß der Gehör- Jedoch sindsinn der Unterthanen gegen den Regenten und den *Sa-

Staat ohne alle Ausnahme ist. Es ist offenbar, daß chm, die wi-er nicht weiter gehen kann, als sich die Gränzen der B*e-

obersten Gewalt im Staate selbst erstrecken. Der fthleund dasEndzweck der Republiken, und folglich der oberstenGewalt selbst, ist bloß auf die bürgerliche Verfassung Gehorsamund die zeitliche Wohlfahrt des Staats gerichtet. lHuldrg.Folglich kann sich die Gewalt des Regenten nichtauf die Religion oder den Glauben der Unterthanenund die Beherrschung ihrer Gewissen erstrecken(tz. yi.). Sie sind also in diesen Dingen, wovonsie allein dem unendlichen Wesen Rechenschaft zugeben verbunden sind, dein Regenten keinen Gehor-sam schuldig , und es ist kein Zweifel, daß sie auchin solchen Dingen ihren Gehorsam verweigern müssen,

U z die