gegen den Regenten und den Staat. Z29
sung eines gemeinen Wesens vorgesetzet hat; folg-lich gehöret es auch nicht zn der wesentlichen Be-schaffenheit der Treue.
§. Z6;.
Wenn nun also die Treue, in so weit sie zu demWesen einer Republik nöthig ist, ganz uneinge- xA« dxnUn-schränkt seyn muß: so folget unumgänglich, daß terchanen ,die oberste Gewalt selbst keine Privilegien ertheilenkann, welche die Unterthanen, oder einen besondern Treue Privr»Stand derselben, in gewissen Fällen von der Treuelossprechen. Das ehemalige Privilegium des un-garischen Adels von dem Könige Andreas, vermö-ge dessen sie sich ihrem Könige mit den Waffen zuwidersetzen befugt seyn sollten, und welches so vielinnerliche Unruhen in Ungarn veranlasset hat, ehees die Stände auf öffentlichem Reichstage dem Kai-ser Leopold zurück gaben, war also ohnedem nichtvon der geringsten Gültigkeit. Eine gleiche Be-schaffenheit hat es mit dem Privilegio, welches einigeSchriftsteller der Stadt Mayland zueignen, nachwelchem sie befugt seyn will, einem ankommendenFeinde, wenn er noch einige Meilen von der Stadtentfernet ist, sich zu ergeben und die Schlüssel ent-gegen zu tragen. So große und der Majestät ähn-liche Gerechtsame, auch die deutschen Reichsständebesitzen: so ist doch in den Reichsgrundgesetzen aus-drücklich versehen, daß sie die wichtigen Rechte desKrieges und der Bündnisse nie wider den Kaiserund das Reich ausüben sollen; denn Deutschlandwürde aufhören eine Republik zu seyn, so bald dieStande von der Treue gegen den Kaiser und dasReich, als in deren Handen die oberste Gewalt ist,entlediget wären.
Tz
§. Z66.