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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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UnterschiedUnter den un-mittelbarenund mittelba-ren Pflichtender Untertha-nen.

Z76 Mittelbare Pflichten

die Verschwendungen befördern noch andere Gewer-be, durch den größern Abgang, den sie verursachen.Allein, eine ganz andere Beschaffenheit hat es, wennjemand die guten Wirrhschaftsregeln nicht beobach-tet , und von seinen Gütern nicht allen möglichenNutzen zieht. Indem jemand seine Gewerbe thö-richt und verkehrt treibt, daß er schlechte Waa-ren gewinnt, oder die Waaren verderben laßt;indem ein schlechter Landwirth seine Aecker berasenund öde liegen laßt, oder sie so schlecht bestellet,daß er wenig Getreide erndtet: so fallt der Schadezugleich auf den Staat, der mehr und bessere Waa-ren und Guter in dem Zusammenhange seiner Nah-rungsgeschaffte empfangen haben würde, wenn dieseschlechten Wirthe die Regeln einer guten Wirth-schaft besser ausgeübet hatten. Es ist also hiernichts weniger als ein Widerspruch vorhanden.

§. 4 ».

Der Unterschied unter den unmittelbaren und mit-telbaren Pflichten der Unterthanen gegen den Regen-ten und den Staat kömmt hauptsächlich darauf an,daß die ersten zu dem Wesen der Republik gehören,dergestalt, daß der Endzweck eines gemeinen Wesensnämlich die gemeinschaftliche Glückseligkeit, und dasBand zwischen der obersten Gewalt und den Unter-thanen ohne dieselben nicht bestehen kann. Die mit-telbaren Pflichten hingegen betreffen das Wesen derRepublik nicht so genau; und ob ihm zwar die Ver-letzung dieser Pflichten einigen Schaden verursachet:so wird doch ihre Verfassung selbst dadurch nicht er-schüttert. Daher können auch die Unterthanen zuden unmittelbaren Pflichten durch Zwangsmittel an-gehalten werden; und ihre Verletzung zieht so garbey den meisten die äußersten Strafen nach sich.Allein zu den mittelbaren Pflichten können die Unter-thanen nicht füglich durch Zwangsmittel angehaltenwerden; sondern der Regent muß sich ganz anderer

Maaß-