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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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des Vermögens. Z95

sehe keine Ahndung und Strafe darauf gesehet hät-ten , oder dieselben gar billigten.

*) Ich gehöre gar nicht unter diejenigen, welche dasSpielen überhaupt für höchst sündlich und ver-dammlich halten. Wenn man in erforderlicher Gc-müthsgelass nheit um mäßigen Gewinnst spielet: sokann es so unschuldig seyn, als viele Unterredungender vermeynten Andächtigen, die das Spielen ver-werfen, nur immer seyn können. Allein wenn manhoch spielet, und man will das Spielen als einengerechten und erlaubten Weg sein Vermögen zu ver-mehre» ansehen, dergestalt, daß man sich einen be-trächtlichen Gewinnst mit gutem Gewissen zueignenkann r so ist schlechterdings erforderlich, daß manvon dem Zustande des Vermögens desjenigen, demman abgewinnt, genugsam unterrichtet ist. Ermuß nämlich diese Summe verlieren können, ohnedaß es ihm an seinem nothdürftigen Lebensunter-halte, und sogar an den Bequemlichkeiten des Lebenseinigen Abbruch verursachet. Denn andrergestaltverletzet er die Pflichten gegen sich selbst und feineFamilie; und es ist kein gerechter Erwerb, der mitVerletzung der Pflichten eines andern geschieht.

Man kann also den Gewinnst nicht mit gutem Gewis-sen annehmen. So richtig diese Grundsätze sind:so werden sich doch wenige zu deren Ausübung ent-schliefen. Unterdessen habe ich doch einen vorneh-men Officier gekennet, der, gleichwie er überhauptvoller Vernunft und schönen Eigenschaften war, dieseGrundsätze in aller Strenge ausübte. Er war einsehr glücklicher Spieler, und so wie er den Gewinnstvon reichen und sehr vermögenden Leuten ohne Be-denken behielt: so schickte er allen denjenigen das ab-gewonnene öfters in sehr wichtigen Summen zurück,von welchen er wußte, daß sie es ohne Abbruch ih-rer Nothdurft und Bequemlichkeit nicht entbehrenkonnten.

§. 4Z6.

Sodann muß man sich zuförderst einen gewissen . mußEntwurf oder Plan seiner Lebensart und derer zu Er- AmAWerbung des Vermögens zu ergreifenden Mittel und Lebensart

Wege