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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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4i6 Von dem vernünftiger: Gebrauche

schasten verursachen uns eine Menge Schwierigkei-ten , worzu die wenigsten Standhaftigkeir genug be-sitzen, ste zu überwinden. Unser Hochmuth, Ehr-geiz und Wollust schwellen durch den Besitz des Ver-mögens auf. Wir wollen mehr seyn, als wir zeit-her gewesen sind; wir wollen Rang, Titel und Wür-den haben; wir wollen uns demselben gemäß auf-führen ; und zugleich bereden uns unsere Lüste, daßwir des Vermögens nicht genießen, wenn wir unsnicht die Annehmlichkeiten des Lebens verschaffen.Hierzu gesellen sich eine Menge Anfälle, die vonaußen auf unser Vermögen geschehen. Es giebtMenschen, die durch Schmeicheleyen an unsermVermögen Theil zu nehmen suchen. Andere stellendemselben durch List und Betrug nach, oder greifenes mit Diebereyen und andern Gewaltthätigkeitenan. Die Unglücksfalle pstegen von unserm Lebens-laufe auch selten gänzlich entfernet zu seyn; so daßöfters diese innerlichen und äußerlichen Feinde un-ser Vermögen vernichtet haben, ehe wir kaum selbstdaran gedenken. Man kann also gar nicht sagen,daß es eben eine leichte Sache sey, ein besitzendesoder erworbenes Vermögen zu erhalten.

*) Die Akademie zu k>em, in Frankreich hatte vor ein. 9 bis zehn Jahren die Frage aufgegeben, ob es schwe-

rer sey Vermögen zu erwerben, oder das Vermögenzu erhalten? und der Preist wurde in der That einersolchen Ausarbeitung zuerkannt, welche behauptethatte, daß die Erhaltung des Vermögens schwe-rer sey.

§. 459 .

tunadttVer- Unterdessen ist es die Pflicht eines vernünftigenNlögens gchö« Mannes, daß er alle mögliche Vorsicht, Maaßre-A'ckÜcreUii- gxln und Bemühungen anwendet, um sein Vermö-besseldemwkl- gen zu erhalten. Darzu gehören nun neben einemcht auf drey» richtigen Etat seiner Einkünfte und Ausgaben zuför-

derst