des Vermögens. 425
Pfennig bedacht gewesen sind, und wir befinden, daßunsere Einkünfte zu noch mehrern Ausgaben zurei-chen ; so sind wir befugt, vor unsere Bequemlichkeitzu sorgen, und zum Behuf des Wohlstandes Ausga-ben zu unternehmen. Bequemlichkeit und Wohl-stand sind zwar in strengem Verstände nicht einer-ley, indem der Wohlstand etwas mehr als Bequem-lichkeit ist, und sich dem Ueberflusse nähert. Da-
her glauben auch einige, daß man zuerst die Be-quemlichkeiten des Lebens zu besorgen schuldig sey,und denn erst an die Ausgaben des Wohlstandesdenken könne. Mein wir haben eigentlich keinePflicht auf uns, die uns zu Besorgung unserer Be-quemlichkeiten verbindet. Gott gönnet und erlau-bet uns zwar die Bequemlichkeiten des Lebens, ernöthiget uns aber durch kein natürlich Geseß darzu;wie man von der Nothdurst behaupten muß. Essteht also in eines jeden eigenem Belieben, ob er sichan seinen Bequemlichkeiten etwas abbrechen, und! davor dem Wohlstände etwas mehr aufopfern will,
> welches, da es unserm Nebenmenschen mehr in die
! Augen fällt, uns in vielem Betracht Vortheilhast seyn
! kann; denn es ist gewiß eine sehr gegründete Re-
j gel, daß man durch einen zu rechter Zeit und an! dem rechten Orte angebrachten Aufwand in Wohl-
I standsfallen vor die Verbesserung seiner äußerlicher*Umstände viel Vortheil stiften könne.
§. 470.
Jedoch ist es nicht zu läugnen, daß auch die Be-quemlichkeit ihre Ordnung und verschiedene Grade
> habe; und ob wir zwar in Ansehung der Bequem-
! lichkeit keine besondere Pflicht gegen uns selbst auf-i haben: so ist es doch vernünftig, daß man auch
! hierinnen einen gewissen Unterschied beobachtet. Die
Vergnügungen der Sinne sind die entbehrlichste ArtDd 5 der
keil und denWohlstandAufwand ma«chen.
VerschiedeneGrade derBe-auemlichkeis.