Register
Lammergütcr, welche also genennet werden 11,86. was sie sindund wie sie sonst geneunet werden 88- wie alt sie sind 89-können nicht veräußert werden ibitt. s. auch Domainen.Lammerraxe, was sie ist und wie sie verfertiget wird II, 6izCanäle, von dem Rechte derselben und Abgaben so dabey zu erhe-ben ll, 17;. worauf es in Anlegung derselben ankömmt ibiä.Lanzeleyen, was man in Wien. also nennet 11,649
Capitalien, ob die Capitalien und baaren Geldvorräthe derStadtrathe von dem Regenten an sich genommen werdenkönnen II, 426. ob die Schatze und Capitalien der Kirchenangegriffen werden können, desgleichen die Pupillen - und De-positen-Gelder 427
Capitaliensteuern gehören unter die Gewerbesteuern 11 , z?6.
warum sie nicht zu billigen ob sie ralhsam 419
Lapitarionssieuern, in solchen müssen alle Unterthanen nach Standund Würden angesetzet werden 11,421
Lacchago, eine phönicische Colonie 1,2. wodurch es mächtig ge-worden Uriä. und wodurch es wieder untergegangen z. wieviel es Einwohner gehabt ibict. Anmerk.
Lasse, warum die Cammer den Zustand aller Cassen wissen mußII, 476. was sie eigentlich sind 615. sind entweder zugleichEinnahme - und Ausgabe - oder bloß Ausgabecaffen Will dieEinrichtung derselben ist unterschieden ibici. die Einnahme-cassen sind dreyerley, -) Particulaircassen 616. b) Hauptlasten617. c) Generalcassen in verschiedenen Staaten 6r8- 2) ei-gentliche Ausgabecaffen sind dreyerley, s) General - Ausgabe-rassen 619, d) Haupt-Ausgabecaffen ibiä. c) Particuiair-Ausgabecasten, deren Vielheit anzurathen ist 620. außeror-dentliche Einnahme - und Ausgabe-Cassen 621. die Cassenpflegen öfters von einander zu borgen, und wenn solches ge-schieht 6zo
Lasttier, warum sie in verschiedenen Landen unter den Jagd-gerichten stehen 11,218- warum ihnen die Jagdhunde zurFütterung gegeben werden 219
Lharoulle, was also genennet wird, und wo die Gelder herkom-men, so in solche eingehen I1,zz6. aus solcher werden genom-men 2) die Hand - Spiel - und Ergötzungs - Gelder des Regen-ten und der Personen seines Hauses 5^7. b) die Ausgaben fürdie Kleider und Juwelen für die fürstlichen Personen ikttl.c) die Allmvsen und besondern Gnadengeschenke zz8- 6) derAufwand für hie. Hofcapelle und Arzeneyen ;Z9
LharonUgülcr sind von den Domainen unterschieden II, 91. mitdiesem Namen werden zuweilen wirkliche Domainen beleget 92
Lhirnr-