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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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der merkwürdigsten Sachen.

de für das Kriegeswesen: i) die Feldlager zu Friedenszelte»528- 2) ob man nicht auf eine Landmili; oder andere der-gleichen in Nothfallen alkzeit parate Verstärkung der Armeezu denken habe zzo. die übrige Summe des außerordentlichenAufwandes muß zu einem Kriegesschatze gefammler werden 5ZtMineralien, werden in drey Haupkclassen eingetheilet ll, 251Miirfuhren. wenn sie geschehen müssen I,ZI2

Mittel man muß die rechten Mittel erwählen I, M. solche ge-schickt zu verbinden wissen 420. man kann durch einerleyMittel verschiedene Gewümste erreichen ibick.

Monarck, verschiedene abgesonderte Reiche und Lander einesMonarchen muß man zu vereinigen suchen I, z8- was einMonarch ist 40. dessen vornehmste Pflicht, worinn sie bestehtidici muß die Schwache und Starke seines Staats und des-sen Mangel und Gebrechen wissen 6z. muß in Betracht derGesandten eine gute Wahl zu treffen wissen 68 muß aus all-zugroßer und sorgloser Liebe zum Frieden eine künftige gewisseGefahr nicht anwachsen lassen 7z. hat viel verloren, wenn erdie Liebe feiner Unterthanen verloren 102. muß für die Wis-senschaften und Gelehrten eine besondere Hochachtung bezeu-gen 107. auf was für Art und Weift er seinen Unterthanenwider ausivartige Gewalt helfen kann 121. muß wider aus-wärtige Werbungen seine Unterthanen schützen 122. je unum-schränkter einer ist, je weniger eigenes hat er H, io. Anmerk.wie viel einer von dem Vermögen des Staats nehmen kannibill. flehe auch Regent.

Monarchien, flnd entweder Wahl - oder Erb - Reiche I, Z4

Monarckomachi, welche also genemict werden I, 40 Anmerk.Monopolia sollen nicht über Landesprodutte ertheilet werden

l-l8r

Morgen, ein Morgen Acker, wie viel Ruthen er hält 1 ,495.

werden misbrauchsweise Accker genennet idiä.

Monsquetiep, wie viel der Unterhalt für einen monatlich be-trägt ll,zo8

Mühlen, von derselben Nahrung nach ihren verschiedenen Ar-

ten l, 455. ob fle verpachtet werden können H, 17z. worüberflch das Recht des Mühlenbaues erstrecket 177. ob das Müh-lenweftn zu den Regalien zu rechnen 178

Münzen, woher es entstanden H.2Z7. davon hat man eigent-lich zweyerley Sorten 258- was unter den groben Münzsor-ten, und was unter die Scheidemünze gehöret ibicl. flnd sehralt ikicl. hat sehr überhand genommen ibiä. Kaiser Carl derGroße rechnet es zu den Regalien 259. Schrauben-Hohl-und

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