Streitigkeiten wegen öemBucherc. 95
Alexander Vif bemerket gleich anfänglich/daß die Glaubenslehren, welche schon vorhin Iavrbundvon den apostolischen Dekreten bestimmet wor-den sind, keine neue Entscheidung mehr brau-chen ; da es aber Leutr gebe, welche sich nichtscheuetcn, selbe in den Zweilfel zu ziehen,
> ja sich bestechen, selbe sogar durch ver«
' fängliche Auslegungen zu schwächen und zuentkräften; und da dieses ohnehin schon sehrgrosse Uebel mit ihrer Ausbreitung noch grös-ser werden könnte, so glaubte er, es nichtH länger anstehen lassen zu dürfen, demselben
durch das apostolische Ansehen, wovon er der^ Verweser wäre, wirksam zu steuern. Nachdieser Vorrede kömmt die Verordnung des« Innvccns X vom zi May 165z, welcheH nach der Lange angeführet wird. Darauf
erkläret der Papst, daß er selbst von allendem Zeuge gewesen sey, was in der Sache derfünf Sätze unter dem Pvnristkate seines Vor«fahrers vorgegangen sey: i daß diese Sachezur Zeit mit einer solchen Aufmerksamkeit undBedachtsamkeit abgehandelt worden wäre, daßman keine größere verlangen könnte. 2. baßdie fünf Sätze aus dem Buche des CorneliusJansenius, Bischofes von Upern, derlkinus betitelt, gezogen worden sind. Z. Daßsie von Innocens X nach dem Sinne, wel-chen sie in diesem Schriftsteller haben, ver-dammet worden sind. Nachher setzet er hin-