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Jahr-
hundert
Allgemeines und vollständiges
Theil Blat.
^Oachsthum des Christenthumes,besonders rn dem ///tenJahrhundert durch die grau-samste Verfolgung/ unterder Regierung der römi-^schen Kaiser / Severus, De>ciuS und Marimin. > I
Wahlform, geistliche, wurde im ?
Jahrhundert nach den Ge-wohnheiten jeder Provinz,beobachtet, doch mußte die!Geistlichkeit allezeit dabey >seyn. "
Selbst die Wahl eines Pabsteswurde von der hohen undniedern Geistlichkeit und demVolk mit Genehmigungdes Kaisers also vorgenom.
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Wahl, geistliche, wurde noch im 7X.Jahrhundert von allenStänden vorgenommen.
Auch noch im X. Jahrhundertdarauf gehakten.
Im Xs. Jahrhundert fienqendie weltliche Fürsten an, sichdieses Recht zuzueignen.
Doch wurden die Wahlen inden Kirchen, wo sie benbe-balten waren, behauptet,ohne den Gerechtsamen desFürsten nachtheilig zu seyn.
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