unter der Regierung Ludwigs xm. 21z
der Gefahr Nachricht geben, wsrinnen sich der Graf von Saint-Aignan befand, undbar ihn, er mögte sich mit ihm vereinigen, um zu verhindern, daß man ihm nicht denKopf abschlüge. Der Herr von Crequi that dem Könige zu wißen, daß er sich in demAugenblick wegbegeben und alles verlaßen würde, wenn man ihm nicht eine ausdrückeliche Versicherung gäbe, alles gerichtliche Verfahren wider den Herrn von Saint,Aignan aufzuschieben, bis man die Gründe hatte angehöret, die er vorzutragen hat,te. Man wollte den Herrn von Crequi nicht mißvergnügt machen, und man ließ esbis auf den folgenden Tag ausgesetzt seyn, eine endliche Entschließung zu faßen. Die,ser Aufschub gab Zeit, neue Bemühungen anzuwenden, um dem Grafen von Saint,Aignan das Leben zu erhalten. Er wurde dieses gefährlichen Handels los, mit Ver»lust seiner Obcrstenstelle, welche dem Herrn von la Cürec gegeben wurde.
Den neunten August kamen der Cardinal von Sourdis und der Bischof vonLüson, in Begleitung des Herzogs von Vellegärde, des Erzbischofs von Gens, desPräsidenten Ieonnin, und des P. von BerüLe, zu dem König, um ihm von neuemz» erklären, daß die Königin Mutter entschloßen wäre, allen Arren von heimlichenVerbindungen und Parteyen auf beständig zu entsagen, und um ihn zu versichern, daß ein«zig und allein die Furcht, unterdrückt zu werden, sie genöthiget hätte, die Waffen zuergreifen. Man antwortete ihnen, daß der König ihr niemals einige Gelegenheit ge,geben hätte, dieses zu befürchten, und daß seine Gerechtigkeit und seine Gültigkeit si>bekannt wären, daß in stimm Königreich kein einiger Mensch wäre, der Ursache här,le, sich über irgend eine Art der Unterdrückung zu beklagen. Die zween Abgeordne,trn der Königin Mutter baten Se. Majestät, allen denjenigen zu verzeihen, .welchedie Waffen ergriffen hatten. Man sagte zu ihnen, die Absichten und Vortheile derausrührifchen Standcsherrcn, wären von der Königin Mutter ihren , gänzlich abge,sondert; Indeßen wollte doch der König , aus Hochachtung gegen sie, ihnen eineVerzeihung, die sie nicht verdicneten, widerfahren laßen , wenn sie, innerhalb achtTagen, nach öffentlicher Bekanntmachung des Friedens, die Waffen niederlegten, undsich wieder unter den Gehorsam begäben, den sie Sr. Majestät schuldig wären. Manmeldete ihnen nebst diesem noch, daß der König keineswegs gesonnen wäre, irgend ei«nem von diesen Herren die Aemter und Gouvernements wieder zu ertheilen , die erseit ihrer Empörung vergeben härte, als wie das Gouvernement von Caen und dasvon dem alten Pallaste von Reuen, und daß folglich der König die zwölf Compagniennicht wieder in seine Dienste nehmen würde, die seine Armee in Champagne verlaßenund sich, nebst ihren Fahnen, in Metz hineingeworfen hätten; daß er inzwischen doch,um die Bitten der Königin, seiner Mutter, nicht gänzlich zu verwerfen , alle Gefan-gene in Freyheit setzen laßen und die Bezahlung des LöstgeldS selbst auf sich nehmenwollte, welches sie denenjenigen, die sie zu Gefangenen gemacht, zu entrichten hat,Len. Nachdem diese Bedingungen waren angenommen worden, so wurde der Frie,denstractat den zehnden August, von dem Könige unterzeichnet, und der Herr vonCrequi überbrachte ihn noch den nämlichen Tag der Königin Mutter, nebst einem Schrei,den van dem Könige, welches voll Zärtlichkeit und Ehrerbietung war.
Man beschuldigte in der Folge den Bischof von Lust», er hätte diese Fürstinverrathen. Man sagte, daß er ein heimliches Verständniß mit dem Herzog von Lüy,»esunterhielte, und daß er/ um die Maria vonMedicis zu einem Vergleich zu näthi,gen, an der Niederlage ihrer Truppen zu Pont de Ce Schuld gewesen wäre
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