imter der Regierung Ludwigs xm. ZZ7
Er gerketh !n große Bestürzung, sagt der Verfaßer des Klercmre, als er einen Offi-cier, nebst verschiedenen Leibtrabüttten, in sein Zimmer treten sahe, welcher kam, umihn, im Namen des Königes, in Verhaft zu nehmen. Er mußte sich in eine Caroßssetzen, die schon in völliger Bereitschaft war, und man führte ihn, als einen Gefan,gcnen, aus das Schloß zu Ambsise. Baßompierre sagt daß der Herr von Ther-mes, Haupkmann über die Lcibrrabante», der Officier war, der ihn in Verhaft nahm,und daß die Musketäre ihn auf das Schloß zu Amboise führten.
So bald Beaumarchais, der Schwiegervater des Herrn von la Vieuville, dieUngnade seines Schwiegersohns erfahren hatte, so nahm er die Flucht, und begab sichzuerst uach Niederpoitou, und sodann auf die Insel Noirmoutier, mit Bardin, sei-nem vordersten Geschäftverwalter «« Es wurde Befehl ertheilt, ihn in seinemHause in Verhaft zu nehmen; allein man kam zu spät.
Der König gab dem Parlcment, von der Gefangen setz ung des Marquis von laVieuville, Nachricht in einem zu Salnt-Germain en Laye, den dreyzehnden August1624. datieren Kanzeleyschreiben, worinnen man ihn beschuldigte, i.) daß er die Ent-schließungen, die in Gegenwart des Königes gcfaßet worden, ohne Vorwitzen deßelbcn,geändert habe. 2.) Daß er, wkder den ausdrücklichen Befehl Sr. Majestät, mitden an Dero Hof sich aufhaltenden Gesandten Unterhandlung gepflogen, z.) Daß erdem Könige falsche Nachrichten hinterbcacht habe, um seiue getreuesten Diener bey ihmverdächtig zu machen. 4.) Daß er den Haß, den er sich, durch Ausübung seiner be-sondern seindseeligen Gesinnungen, zuzog, dem Könige auf bcnHals geladen habe«-".
Die Entfernung des Marquis von la Vieuville setzte den Cardinal von Riche,lieu in Stand, alle Gewalt in Besorgung der Staat-geschäfte an sich allein zu brin-gen , ob er gleich noch nicht derr Titel eines ersten Ministers hatte. Er that dem Kö-nige den Vorschlag, die Oberauffehersstelle über das Finanzwesen dem Grafen vonSchomberg wieder zu geben. Allein dieser Monarch schiene nicht geneigt dazu; Erwilligte nur blos ein, daß- Schomberg wieder nach Hof kommen, und seine vorigeStelle iv dem Staatscath einnehmen sollte. Man ernennet« drey Vorsteher zur Der,waltung des Finanzwesens ««». Der erste war der Herr von Marillac; der zweyte,der Herr Bochart von Champignl; und der dritte, der Herr Molee "o, Generalpro,curator bey dem Parlement zu Parks.
Man wollte, daß Molee dieses Amt aufgeben sollte, ehe er anfienge, die Ver-waltung des Finanzwesens mit zu besorgen «". Allein er behielt lieber sein Amt, daser bisher gehabt hatte, und verlangte nicht Vorsteher zu werden. Die Verwaltungder Finanzen wurde also den Herren von Marillac und von Champigni, durch eine vomsieben und zwanzigsten August 1624. datlrte Bestallung, übergeben. Der Oberst vonOrnano machte sich die Ungnade des Marquis von la Vieuville, seines offenbarenFeindes, zu Nutz. Der Marquis von Mosny bekam Befehl, ihn auf dem Schloßezu Caen abzuholen, und wieder nach Hof zu bringen, wo man ihm seine Hofmeisters-ftelle bey dem Herzog von Anjou wieder gab.
Die Untersuchung des Verhallens der Finanzbedienten war das erste Mittel,so man anwendete, um den Unordnungen des Finanzwesens abzuhelfen. Der König
verord-
«" l'. r. Er wird in den Denkschriften des Baßoin»
^lercurek'rsn^oirit. io.p.-7r.u.67;. Pierre fälschlich Viole gcnennet; welchen Fehler"d Eben das. t.io. p.67, und s,z. le Vaßvr nachgeschrieben hat.
««? iVIem. äs kassomss. t. t. Ltjercurelerav^vis, t. iv.
Gesch. von Frank. XU. Theil. (U u)
1624.