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Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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tmtrr der Regierung Ludwigs xiv. 449

wkeder in Besitz zu nehmen, fo von Sr. Churfürsil. Durchl. von Brandenburg anIhro Königl. Majestät von Schweden abgetreten werden; als hat man verabredet,baß, sobald die Ratifikation zwischen Schweden und Brandenburg ausgewechselt, Se.Churfürstl. Durchl. Dero Truppen von dem platten Lande, so der König durch diesenTractat wieder bekömmt, abführen, und in den Garnisonen nur so viel Volk laßen soll,als zur Defension nöthig, nämlich in Stralsund zweyrausend Mann zum höchsten, inStettin tausend bis zwölfhundert Mann, und in den andern Vrstungen nach Propor-tion, welche Se. Churfürstl. Durchl. wider alle und jede, so dieselben angreifen möch-ten, zu vertheidigen versprechen, bis Ihro Königl. Majestät von Schweden Dero eige-nen Völker absenden können, um davon Besitz zu nehmen, denen alsdenn die churfürstl.Völker solche einräumen und übergeben sollen.

N.) Sr. Churfürstl. Durchl. von Brandenburg stehet auch hiemit frey, aus ob-benannten Orten und Vestungen, alle Munition und Geschütz, so sie seit der Zeit, alssie davon Meister find, dahin haben bringen laßen, vorher abzuführen; doch daß siedasjenige Geschütz und Ammunitkon daselbst laßen, welche der Krone Schweden zukom-men, und am Tage, da dieser Tractat unterzeichnet worden, daselbst sich befinden wird.

1 k.) Weil auch Se. Churfürstl. Durch!, von Brandenburg bey Ihrer Aller-christl. Majestät angehakte» haben, zu gleicher Zeit den Krieg so Ihro Majestät mit derKrone Dänemark führet, abzuthun, indem Se. Churfürstl. Durchl. mit dieser Kronein engen Verbündniß stünden; und dann Ihro Königl. Majestät von Dänemark selbstzu erkennen gegeben, daß sie Verlangen trügen , wieder in die alte Freundschafft undAllianz mit Frankreich zu treten; als dcclarircn Ihro Allerchristl. Majestät hiemit,daß es ihr angenehm und lieb seyn wird, wann mit besagter Krone Dänemark, forder-samst und auf billige Weise, dpr Christenheit zu Gurr, ein Friede gefchloßen werdenkönnte: doch daß selbiger auch nnt Schweden eingegangen werde, ohne welcher KroneEinschließung, Ihre Allerchristl. Majestät sich sonstcn nicht einlaßen könne. Indeßenversprechen Se. churfürsil. Durchl. der Allerchristl. Majestät daß sie hinfort weder direktenoch indirekte, Ihro Königl. Majestät von Dannemark keinen Surcurs leisten wollen,im Fall sie den Krieg wider Frankreich und Schweden ferner contlnuiren sollten , wieauch, daß sie Dero Völker, wenn deren «och einige in dänischen Diensten begriffe»seyn sollten, wieder abfordern wollen.

r 7.) Ihro Allerchristl. Majestät verbinden sich hiemit, die Einwilligung des Kö-nigs von Schweden, über alles, was in diesem Tractat verabredet worden, und zu-gleich auch deßelben Ratifikation, in guter und behöriger Form, binnen drey Monathen, vondem Tage der Unterzeichnung an, oder noch eher, wenn es möglich ist, zu verschaffen.Ehe und bevor aber solche Ratifikation Sr. Churfürstl. Durchl. eingehändigt seyn wird,sollen dieselbe nicht schuldig seyn, das schwedische Pommern abzutreten; worüber, wieauch über alles dasjenige, y>as mit Sr. Churfürsil. Durchl. in diesem Tractat ist abge,handelt und geschlößen worden, Ihro Allerchristl. Majestät die Garantie versprechen.

18) Die Ratifikation des Allerchristl. Königs mit Ihro Churfürstl. Durchl. sollbinnen einem Monath, oder eher, wann es möglich ist, und die mit Ihro Königl.Majestät von Schweden und Sr. Churfürst!. Durchl. von Brandenburg, binnen dreyMonathen, , oder eher, wenn es möglich ist, ausgewechselt werden.

Zur Versicherung dieses, haben wir unten be,rahmte in krafft unserer Vollmach-ten, daßelbe unterzeichnet und unser Siegel dabey gedruckt. So geschehen zu S. Ger,main xn Laye, den 29. Iun. 1679.

(l. 8.) Arnauld. (l.,8.) Friedrich von MelndttS.

Gesch. von Lrankr. XV. Theil. (N) Neben,