Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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490 Sammlung der vornehmsten Friedensschlüße

möchten, neue Streitigkeiten sich ereignen werden; so verspricht Se. Merchrists. Ma-jestät vor sich, Dero Erben, Nachfolger und Erbnehmen, nicht zu bewilligen, daßweder erwehnte Einwohner von Cayena, noch andere Unterthanen Sr. Allerchristl.Majestät an oberwehnten Orten handeln, sondern ihnen absolute verboten werden solle,den Fluß von Vincent Pinson zu paßiren, daselbst zu negotiren, und Sclaven zu kau-fen in den Ländern das Cap du Nord; wie hingegen Sr. Königl. Majestät vou Por-tugal! vor sich, Dero Erben, Nachfolgers und Erbnehmen zusaget, daß keine vonDero Unterthanen zu Cayena handeln sollen.

Es sollen auch iz.) Seine Allerchristl. Majestät verspricht auch in Dero Nahmen, und vorkeine lranstsi, Dero Erben, Nachfolgers und.Erbnehmen, zu verhindern, daß keine französische»sche Miß vna» Mißionarii, noch andere unter Dero Schutz, in allen abgedachten Landern, so durchricn dahin ge« diesen Tractat dafür geachtet werden, daß sie unwidersprechlich an die Krone Portugal!leuvtt wrrv . sich befinden, und die geistliche Regierung dieser Völker gänzlich unter der

Hand portugiesischer Mißionarien oder ander», welche man aus Portngall dahin sendenwird, verbleibe.

* 4 -) Weilen Sr. Allerchristl. Majestät und Sr. Königl. Majestät von Portu-dieses Trattaks" qall nichts mehr anlieget, als die prompte Erfüllung dieses TractatS, woraus die RuheDerosclben Unterthanen entstehet; so hak man sich verglichen, daß derselbe feine Kcafftund Wirkung immLliiatL nach Verkündigung des Friedens haben solle.

Sicherheit der 15.) Da es sich durch einen Zufall (welches jedoch GOtt verhüte) zutragen

Unterthanen möchte, daß ein Freundschafftsbcuch oder andere Spaltung zwischen der Krone vonauf den Fall der Frankreich und der von Portngall vorgienge; so wird man gleich beyderseits Untertha-Nuptur. eine Zeit von sechs Monathen bewilligen, alle ihre Effecten und andere Güter zu

verkaufen, oder zu verführen, und ihre Personen, wo es ihnen gut dünket, zu retiriren.

Annebmungder * 6 .) Und dieweil die durchlauchtigste und großmächtigste Fürstin, die Königinvon England von Großbritannien sich anerboten, vor die völlige Cpecution, Gültigkeit und Dauerversprochenen dieses TractatS zu guarantiren; so nehmen Se. Allerchristl. und Portugiesische Maje-Guarantie. ^ solche Bürgschafft in aller Krafft und Viguer vor alle und jede in diesem Tractatstipulirte Artikel an.

, , 17.) Sr. Allerchristl. Majestät und der König von Portngall bewilligen auch,

v 2 n!g auch daß alle und jede Könige, Fürsten und Republiqncn, welche in selbige Guaranti'e mitanderer Gua> eintreten wollen, beyden Majestäten, ihre Versprechungen und Oblixaciones, vorrantie. die Ausführung alles des, was in diesem Tractat enthalten, übergeben mögen.

Bekrafftigungund Festhal'tung.

,x.) Alle oben ausgedruckte Artikel, nebst dem Innhrlt eines jedweden dersel-ben, sind zwischen gedachten extraordinaicen Ambaffrdeurs und Gcvollmächtigten des'Allerchristl. Königes und Sr. Königl. Majestät von Psrkngall, im Nahmen und vonwegen beyder Majestäten behandelt, bewilliget, und festgeste iet worden; welche dann,kcafft ihrer Vollmachten, versprechen, daß diese Artikel zusammen , und ein jeder be-sonders, durch obberegte Könige, ihre Souveränen, ohnvcrbrüchlich sollen gehaltenund erhalten werden.

Ternv'n zirrNa, ty.) Die Ratifikationen dieses TractatS so^en in guter und gehöriger Form vswtificetions-ÄuS-beyden Partheyen, innerhalb fünfzig Tagen, vom Tag der Zeichnung an zurechnen,wechsln»-' oder, wann es gsschehen kann, noch eher, ausgewechselt werden.

Zu