Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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unter der Regierung Ludwigs xiv.

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Thomas, sein Bruder, deßerr Söhne und männliche Lelbeserbcn, au« eluer feste» undrechtmäßigen Ehe gebohren, welche von der Infame, Donna Catharina, Don Phi-lipp! U Tochter entsproßen, und indem sie ausdrücklich geruffen sind, ein klares undbekanntes Recht haben, welches die Freundschafft und unzertrennliche Allianz präsuppo,niret, die der Herzog von Savoyen und seine Nachkommen von dieser Krone be. ehrenund erhallen werden, so mag geglaubet werden, daß durch diese ewig währende und un-aufhörliche Hoffnung, die Nadel der Waagschaalc unveränderlich bleiben möge, und allePniffancen, durch die Mühsamkeiten und ungewiße EvencmentS der Fcldschlachtcn ab,gemattet, so freundlich in einer Balance werden erhalten werden. Also bleibt keinervon den Partheyen in seiner Macht über diese verbündliche Balance zu ändern , es seydurch Wege eines ContractS, Renunciation oder Retroccßion, weil dieselbe Ursache, wel-cherhalben dieses zugelaßen wird, deßen Dauerhafftigkeit beweiset, und es ist eine ge-gründete Constitittion errichtet, die durch ein unveränderliches Recht die Succeßion hin-führe verschoben. Dem obgemeldten zu folgen, und wegen der Liebe, die ich zu denSpaniern trage, auch aus Erkänntlichkeit, was ich ihnen schuldig bin, und öfftern Er-fahrung ihrer Treue, und um meine Dankbarkeit gegen die göttliche Vorsehung, zubezeugen vor die höchste Wohlthat, welche GOtt mir erwiesen, durch deßen Schickmrgich aus den Thron solcher Durchl. und getreuer Unterthanen gesetzt und geschützt bin,habe Ich vor Mich und alle Meine Nachkommen beschloßen, von meinem Rechte aufdie Krone von Frankreich zu renunciren und abzustehen, und begehre mir Meinen liebe»und getreuen Spaniern zu leben und zu sterben, niemals dieselbe zu verlaßen, sonder»das unverbrüchliche Band ihrer Treue und Liebe vor meine Nachkommen überzulaßen.Und zu dem Ende, damit mein Endschluß seine völlige Wirkung erreichen, und dieUrsachen, welche bisher die größte und vornehmste des Krieges gewesen, durch denEuropa verwüstet worden, aufhören mögen, habe ich Don Philipp, von GOttes Gna-den König von Castilien, Leon, Arragonien, beeder Sicilien, Jerusalem, Navarra,Granada, Toledo, Vatentia, Gallicia, Majore«, Sevilien, Sardinien, Cordua, Corsica,Murcia, Iaen, Algarbien, Algczira, Gibraltar, der canarischen Eylanden, Ost-undWestindien, der Insuln und festen Landes des Oceani, Erzherzog von Oesterreich,Burgund, Braband und Mayland; Graf von Habsburg, Flandern, Tyrol und Bar,cellsna, Herr von Bißcaja und Mecheln rc. aus eigener Bewegung, freyen, freywilli,gen und ungezwungenen Willen, durch gegenwärtiges Instrument , vor mich selber,Meinen Erben und Sureefforen, renuncirct, abgestanden und verlaßen, auf ewig und'immerdar alle Prätensiones, Tituls und Rechten, die ich oder einer von meinen Nach-kommen zu der Erbfolge an die Krone von Frankreich haben, oder zu einiger Zeit ins-künftige müßen oder können haben; bekenne und halte mich selbst auf ewig und allezeitsowohl als meine Söhne, Erben und Nachkommen, ohne Unterscheid der Personen,Standes, Geschlecht und Zeit, von allem Recht, auf den französischen Thron zu suc-cediren, ausgeschlossen und unfähig. Ich begehre und gebe zu, vor mich und meinevorbesagte Nachkommen, daß von nun an bis in Ewigkeit, die gcmeldte Kronfolge,demjenigen, der (mich und meine Erben und Nachfolger ausgeschloßen, und unfähiggemacht) der näheste im Grad an den König, durch deßen Tod dieselbe ledig geworden,zu seyn wird befunden werden: und daß gedachte Succeßion zu der Krone von Frank-reich bestätigt, und zu allen Zeiten auch bey jeder Gelegenheit denselben gegeben werde,also daß er dieselbe, als wahrhafter rechtmäßiger Succeßor habe und behalte, eben alsob ich und meine Nachkommen niemals gebohren, noch gewesen wären, (indem wir vorsolche gehalten und geachtet werden mäße») auf daß weder in ,»einer Person, noch in

denen

Gösch. vonFrankr. XV. Theil. (T)