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Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
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unter der Regierung Ludwigs xiv. 52z

Renunciation des Herzogs von Orleans auf die Krone von Spanien.

H)h'l'ppus , Enkel von Frankreich, Herzog von OrleanS, von Valois, s hartres undNemours: Allen Königen, Fürsten, Republiquen, Potentaten und Gem.-inschafften,auch allen andern Personen itzo und änskünftige. Kund und zu wißen sey hiemit, daßweil die Furcht, welche die Vereinigung der Kronen von Frankreich und Spanien zu»Wege gebracht, die vornehmste Ursache des itzigen Krieges gewesen, und die ander»Puissanccn in Europa jederzeit in Sorgen gestanden, daß diese zwey Kronen dermaleinSauf ein Haupt kommen möchten, so hat man zum Fundament des Friedens, worüberman itzo tractiret, und der, wie man hoffet, mit der Zeit fester gesetzt werden soll,zur Befriedigung und Sicherheit der Staaten die daran aufgeopfert sind, als vieleSchlachtopfer, um sich denen Gefahren, womit sie schienen gedrohet zu werden, zuexponiren, vor nöthig erachtet, eine Art der Gleichförmigkeit und Egalite, zwischenden streitigen Fürsten aufzurichten, und vor allezeit zu vertheilen, auf eine unwiderruf»liche Weise und zur Feststellung der Rechte, die sie zu haben prätendiren, und welcheffe armara manu mir der äußersten Wuth gegen einander vertheidigen. Um diesenEndzweck zu erreichen, und sothanc Egalität zu befestigen , hat die Königin von Groß-britannien vorgestellt, und aus derselben Anhalten, der König, unser geliebter HerrOheim, und der katholische König, unser Vetter, zugestanden, daß um vorzukom-men , damit nicht zu einiger Zeit die Krone von Frankreich und Spanien sich zusammenvereinigen, von beyden Theilen Renunciakiüncs gethan werden sollten. Nämlich, alsovon dem Könize Philippo, unsern Vetter, vor sich, seine Kinder und Nachkommen,von der Succeßion der Krone Frankreich. Ingleichen von dem Herzoge von Berry,unsern geliebten Vetter, und vor uns und unsern Nachkommen, zu der von Spa-nien; mit der ausdrücklichen Bedingung, daß weder das Hauß Oesterreich, noch je-mand von deßelben Nachkommen, in der Krone von Spanien succedircn können,weilen dieses Hauß, selbst das Karserthum ausgenommen, zu mächtig seyn würde, wennes diese neue Macht an dero alte Domainen verknüpfcte, und daß dannenhero die Ba»lanee, welche man nun feststellen will zur Sicherheit a"er Fürsten und Stände in Eu-ropa , vernichtiget werden würde. Also ist es gewiß, daß ohne dieser Gleichförmigkeitdie Staaten leiden würden, durch das Gewichte ihrer eigenen Größe: oder, daß dieBegierde ihrer Nachbarn sie cugagiren würde, Allianzen einzugehen, sie anzugreifen,und trachten unterzubringen, auf daß diese große Puißaneen weniger Furcht verursa-chen möchten, nicht nach einer allgemeinen Beherrschung zu wünschen oder zu trachten.

Um nun zu dem vorgesetzten Ziele zu gelangen, weßhalben auch Se. CatholischeMajestät den fünften dieses seinen Abstand gethan; so concedircn wir ebenfals, daßnach Ableiben unsers Vetters Philippi V. und seiner Nachkommen die Krone von Spa-nien an das Hauß von Savoyen übergehen soll, deßen Recht offenbar und am Tageist, indem er von der Infantil, Catharina, Philippi V. Tochter, abstammet, und weiler von den Königen und Succeßoren gerufen ist, so daß sein Succcßionsrccht an diespanische Krone unwidersprcchlich ist:

Und da wir nun unserer SeitS zu diesem ruhmwürdigen Endzweck mit zu bear-beiten begehren, in welchem man vornimmt, die gemeine Ruhe und Freyheit Europawiederherzustellen, und alle Furcht, die das Recht unserer Geburt oder alle andere,welche uns zukommen mochten, verursachen könnten, aus dem Wege z«räumen: Sind wir entschloßen, diese Renunu'ation, Verlaßung und Ausschließungaller unserer Rechte, vor uns und im Nahmen aller unserer Nachkommen, zu bekräffti-

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