5Z8 Sammlung der vornehmsten Zriedensschlüße
«nd Ambaffadeurs, welche allda unsertwegen seyn werden/ sie/ als eine solche zu erken»uen / und auch allen unsern Ossicicren des bemeldten Herzogthums Limburg - dieser ge-genwärtigen zu gehorsamen / und zwar in denselben Momenten/ daß diese Schrifft de-nensclben wird bekannt gemacht werden ; und damit diese Gisst ewig und allezeit sestundbeständig sey/ haben wir diese gegenwärtige Briefe eigenhändig unterschrieben/ und un-ser großes Insiegel daran hängen laßen / wollen und ordinircu auch zugleich / daß die«selbe in allen und jeden unsern Collegiis und Rentkammern / wo solches für nöthig wirderachtet werden / regisiriret werden füllen. Gegeben in unserer Stadt Corella in demKönigreich Navarra den acht und zwanzigsten September in dem Jahr unsers HErrnryrr. und im cilsten unserer Regierung.
Und hochgedachte Ihro Majestät von Großbritannien promittiret / daß sie ge-dachte Prinzeß!« von Urstni/ ihre Suecessores und Nachfolger/ in einem reellen/ actucl,kcn und friedsamen Besitz vsn der bemeldten Souveränität und dem Territorio gegen alle/und einen jeden/ zu allen Zeiten/ und allezeit maintcmren, und nicht zulaßen wolle/daß ecwehnte Prinzeßin in gedachtem Besitz/ füre oder tÄÄo gekrängt/ oder beunruhi-get werde. Und obgleich der wirkliche Besitz der Souveränität des bemeldten Hcrzog-thums Limburg/ oder der Landen / welche vorhin gemeldtermaßcn subrogiret sind/ auskrafft obcngedachter Convention / welche den sieben und zwanzigsten Martii jüngsthin ge-schloßen worden/ bereits an gedachte Prinzeßin hätte sollen gegeben werden, und dochgleichwohl noch nicht ist gegeben worden: darum verspricht vorhin gedachte Majestät vonGroßbritannien zu mehrerer Sicherheit, und verbindet sich bey Ihrem königk. Wort,daß sie nicht übergeben oder abstehen/ weniger leiden wolle, daß an jemand die gemcld«tcn spanischen Niederlande übergeben und abgestanden werden, sondern dieselbe behaltensolle und behalten laßen wolle, nicht allein bis zu der Zeit, da gedachte Prinzeßin vonUrstnl in dem wirklichen und geruhigen Besitz der bemeldten Souveränität sich befinde,sondern auch so lange bis erwehme Prinzeßin vsn Urstni durch den Prinzen, an wel-chen besagte spanische Niederlande müßen abgestanden werden, für souveräne Frau dergedachten Souveränität erkannt, und in den Besitz derselben gesctzet worden.
Dieser gegenwärtige Artikel soll ratificiret werden, und die Auswechslung derRatifikationen innerhalb sechs Wochen und eher, dafern solches seyn kann, zu Utrechtgeschehen.
Deßen zu Uckund haben Wir epkraordinaire Ambaßadeurs und PlenipotentiariiIhrer Königl. Majestät von Großbritannien diesen gegenwärtigen Artikel unterzeichnet,und mit unserm Siegel bekräftiget. Geschehen zu Utrecht den dreyzehuden Iulii, 171z.(L..S.) Johann Bristol. L. k. 8. (H) Herzog von Ossuna.
(L«8.) Skrafford. (l..8.) Ek Marque de Montcleone.
XVIl.
Friedensschluß
Ihro Kaisers. Majestät und des Reichs mit der Krone Frankreich, ge-
troffen zu Baaden im Ergau, den 7. September 1714.
Eii,qanq,PMl- Nahmen der Hochheiligen Dreyeinigkeit, Vaters, Sohnes und Hell,'gen Gci-cationsformul v) fies! Kund und zu wißen sey jedermänniglich: Nachdem durch des höchsten GOt,undBcmnrruny tes reichen Sergen, in dem zu Rastadt, den sechsten nachstverwicheiien Monats Mac«beyo-rstits Ab- xzj erneuerten Frieden, zwischen dem ailerdurchlauchtigsten und großmächrigsten Fürstenaktasvte«. tuw:Herrn, Herrn Carl dem Vl, erwählten Römischen Kaiser, allezeit Mchrern des
Reichs,