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der Land. Charten.
te befindliche Stücke anderer Provinhien / sondert,man durch eine besondere Farbe ab. Z. E. wennich die Land-Charte von Frankreich mit Saffran-Gelbe überstriechen/ so scheide ich Lothringen durchgrün/das Stück von Deutschland durch Zinnoder-roth und die Schweißer-Gräntzen durch Kugellackvon gedachtem Königreiche ab. Das Stück vonSavvyen kan man schwach stehen lassen und sofort.
§. iO. Die strittigen Gränyen zeichnet mannach dem Lauff der Zeit und richtet sich nach denFriedens-Schlüssen/durch welche vfft ganhe.Land-schafften gewissen Reichen incorporiret werden.Z. E.die Grafssschafft welche sonst zu
Catalonien gehörete/zeichnet man billig zu Franck-reich/lund sondert sie von Spanien ab / nachdemKönig k.uclovicus XIV. in Franckreich solchesLand ^nn. 16s9.Durch den PyrenarschenFrie-dens - Schluß erhalten. Dieund das Herhogthum Burgundien ziehet mangleichfals mit der Haupt-Farbe zu Franckreich/weil jenes im jTkimwägifchett Frieden ^.1679.gedachter Cronc überlassen/dieses aber bereits durchI.uüovicum XI. diesem Reiche incorporiret wor-den. Ferner auff der Land - Charte von Schwe-den / werden Holland / Schonen und Ble-«Fingen mit der Haupt - Farbe nunmehro zu demKönigreiche Schweden gezogen/ weil selbige vonDännemarMi-n. i6s8. imRothfthildischenFrieden denen Schweden überlassen / und ^nno1729. auch durch die Waffen mainremret wor-den/ u.s.w.
§.n.