Vorrede.
Gleiche Bewandtniß hat es mit denen tausend»weis vorhandenen Landesherrlichen Ordnungen vonsolchen Sachen; deren Kenntniß doch in- und außer- j° halb ihres Vaterlandes von sehr grossem Nutzen ist.
Allen diesen Beschwerlichkeiten abzuhelffen/ha-be ich mich entschlossen, gegenwärtige mühsame Ar- 'beit zu unternehmen.
Die gütige Aufnahm derjenigen wird mich undden Herrn Verleger ermuntern, auf eine oder mehre-re Fortsetzungen bedacht zu seyn, und dadurch dasMerck immer vollständiger, brauchbarer und ange-nehmer zu machen. '
Wer endlich von denen hierin« bloß dem Titulnach benahmsten Haupt- auch anderen Schafften,^oumgien, und Sammlungen Landesherrlicher Ord-nungen und Edicten ein mehreres zu wissen verlangt;der wird in meinen Schwäbischen Nachrichtenumständlichen Bericht davon finden. Stuttgart,den 14. Febr. 1757.
Abbruch