dem inländischen Pachter bezahlet wird, genau wissen;so ist diese unermeßliche Summe schlechterdings mir inRechnung zu bringen. Lasset uns nur die jährlicheZinse davon berechnen. Die Zinse von 6 PfundenSterlings für jeden Morgen Landes zu 6 Pro. Cenkenjährlich *) beträgt über 7 Schillinge und 2 Penceauf den Morgen Landes. Diese muß demnach zuder Summe, die der Grundherr dermalen wirklich be.kömmt, addiret werden, wenn wir das eigentlicheVerhältniß zwischen der Renke, die der Englische, undder, die der irländische Ackersmann bezahlt, genaubestimmen wollen. Nach dieser Rechnung würde dieRente in Jreland, wenn dieses Land so gut angebautund gebessert wäre, wie England wirklich ist, nachdem Acker-Maaße gewürdert, ro Schillinge und z Pence,und noch dazu 7 Schillinge und 2 Pence, oder über-Haupt 17 Schillinge und 5 Pence ***) betragen. Dienach dem Acker-Maaß in England gewürderte Rentebeträgt n Schillinge und 4 Pence ****).
Vermöge der verschiednen Art, Ländereyen Zuverpachten , die in England auf einer, und in Jre-lanv auf der andern Seite bräuchlich ist, muß die Reute
nach
«) Die landübliche Geld - Ainse in dem geld - armen
Jreland, — wie.sich weiter unten noch deutlicher
ergeben wird. U.
2 Rthlr. y Ggr. 4 pf. U.
^ Nthlr. 19 Ggr. 4 pf. U.
***") 3 Rthlr. i8 Ggr. 8 pf. U.