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sen, deren verderblichen Einfluß das Land so lange em-pfunden hat, und deren Wirkungen so gar noch gegen-wältig fortdauern.
So viel auch indessen Ireland in manchen andernHinsichten gelitten haben mag, so ist doch gleichwohldie Beförderung seiner Manufakturen offenbar nichtminder ein Gegenstand der Fürsorge der Englischen Re-gierung gewesen, als das Auskommen ihrer eignen; —>und dieß seit der Zeit, daß irgend ein Geseh im Be-treff derselben eingeführt worden ist, bis zumJahr 166z.Das Englische Geseh - Buch *) ist voll von Beyspielendieser Art. So oft die Regierung diese oder jene Maaß-Regel nahm, die Englischen Manufacturen zu erwei-tern, ward auch jedes mal Ireland mir eingeschlossen;und so oft die Einfuhr ausländischer Manufactur-Waa-ren verboten wurde, ward auch jedes mal eine Ausnahmedavon zum Besten von Ireland verordnet. Im Jahri66z aber nahmen die ersten Unterscheidungen zwischenden Rechten Englands und Jrelands ihren Anfang mitdem Verbote, welches in einer Englischen Parliaments-Acte vom izten Regierungs-Jahre Carl des Zweyten
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*) Ztstiiks - book — eigentlich eine bloße unförmlicheSammlung der von Zeit zu Zeit ergangeuen Parlia-ments- Satzungen, die schon vor 12 Jahren 10 an-sehnliche Quart - Bande ausmachten, und von denensich manche geradezu widersprechen, über die auchzum Theile mit keiner sonderlichen Strenge gehaltenwird. Mau sehe Dr. G. F. A. wenseborn'sZustand des Staatsrc. von Groß-Brikan-nten, S. 52 f, des rstcn Theils» U.