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Der hauptsächlichste Umstand, bey H^dels-Lem sich die gesetzgebende Macht eines Lau- Regulative soll-deS ln Absicht auf das Handels --Verkehr ii« auf Zulas-in das Spiel dergestalt mit Nutzen nü- Waar"n n,^us-schen kann, daß dadurch die Volks - Thätigkeit befördert wird, ist kein andrer, alsdaß sie den Produccen und Manufaktur - Waaren ihresLandes, so viel möglich, freyen Zugang in auswärtigenHasen zu verschaffen sucht. Ireland genießt dermalenzu einer beträchtlichen Menge von ausländischen Han-dels- Plätzen einen so unbeschränkten Zutritt, wie nurirgend ein andrer Handels - Staat. Dahin sind zurechnen die britlischen Inseln in > West- Indien, unddie Celonien in America, deren Markt. Plätze unsdurch die Verordnung vom I. 1779 völlig geöffnet wor-den sind; die Vereinigten Staaten in Nord - America,zu denen unsre Exporten in der That beträchtlich sind,und mit jedem Tage zunehmen; Portugal, mit demunser Verkehr vorzüglich vorcheilhafc ist; Spanien, mitdem sich unsre Verbindung in der Geschwindigkeit im-mer weiter ausdehnt; Frankreich, Holland, Norwe-gen, Schweden, und alle Häfen an der Ost- See.
Groß - Britannien selbst hingegen ist ^kebr zwi-qerade das Land, in dessen Häfen der Zu> s«en Zrel.mdgang für alle unsre Manufaktur-Produkte, tannien.bloß Linnen - Waaren ausgenommen, amallerschwiengsten, und in der That beynahe ganz verbo-ten ist. Um einen wechselseitigen Vergleich in diesemStücke zu bewirken, wurden hauptsächlich die berühm-ten Commercral - Vorschläge aufs Tapet gebracht. Wir
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