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I. Band.
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10 I. Capitel Von der Regierung des menschlichen Geschlechts.

Sogar das einzige Grundgesetz, Salus Populi, muss, gleich] allen andernSachen, jederzeit relativ seyn} wiewol solches mehr, eine JMaxime,] al leinGesetz ist.

Dem ungeachtet ist es nützlich, ja unumgänglich nöthig, dass in jedem Staategewisse Gesetze als unveränderliche Grundgesetze angesehen werden, theilsum die Ehrsucht einzelner Personen im Zaum zu halten, theils um dem Staats-manne den Umriß oder die Skizze desjenigen Regierungsplans vorzeichnenzu können, von dem die Erfahrung bestätigt hat, daß er sich am besten zurDenkungsart seines Volkes schicke.

Solche Gesetze müssen sogar als wirklich unveränderlich betrachtet wer-den, solang der Staat keine Zuckungen und Revolutionen erfährt; weil beyeiner ruhigen Verfassung alle Veränderungen dermassen stuffenweisc gesche-hen, daß sie allen unmerklich werden, ausser den Scharfsichtigsten, welchedie Gebräuche und Sitten desselben Volks in verschiedenen Perioden der Zeit,und unter verschiedenen Combinationen der Umstände, miteinander ver-gleichen.

So wie wir die Grundmaxime, daß jede Operation der Regierung aufdie Wohlfahrt des Volkes abzielen sollte, als allgemein zugestanden ange-nommen haben: so können wir mit gleicher Gewißheit behaupten, dass einVolk, wofern es glücklich gemacht werden soll, nach der bey ihm herrschen-den Denkungsart regiert werden muß.

Ich werde also im folgenden Capitel erklären, was ich unter der Den-kungsart eines Volks verstehe, und zeigen, in wie fern man ihr einen Einflußauf die Regierung jeder Societät gestatten müsse.

II. Capitel.

Von der Denkungsart eines Volks.

I lie Denkungsart eines Volks bildet sich nach einer Reihe angenommenerMeinungen, die sich auf drey Gegenstände beziehen: Moral , Regierung,und Sitten. Diese, wenn sie einmal bey einer Societät, sie sey beschaffen wiesie wolle, einen allgemeinen Eingang gesunden haben, und durch eine langeund beständige Gewohnheit, wogegen keiner so leicht etwas einwendet, be-stätigt sind, machen die Grundveste aller Gesetze aus, setzen die Form jederRegierung vest, und bestimmen die sogenannten Landesgebräuchc.

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