ig/j. 1. Capitel. Von der wechselseitigen Verbindung
der geboren , oder die beiderley Geschlechter werden hie zusammen gelassen,und mithin an ihrer Fortpflanzung gehindert. Man betrachte einen HaufenSclaven, die bey Manufacturen gebraucht werden: man wird finden, dass siealle ihre Beschäfftigung haben, dass sie alle versorgt sind; und wenn der HerrihreversertigteArbeit auf den Markt bringt, so kann er sie für einen wolfei lernPreis geben, als die nämliche Arbeit kosten würde, wenn sie von freyen Leutenverfertigt wäre, deren jeder für seinen Unterhalt sorgen muss, und vielleichtnoch überdies Haus, Weib und Kinder hat, die er alle unterhalten muss, undalles dieses von dem Ertrage einer Indüstrie, die nicht mehr, ja nicht einmalsoviel einbringt, als der Fleis eines Sclaven, der immer über seiner Arbeit'bleiben kann. Woher kommt es änderst, dass weitläufige Unternehmungen»in Manufactursachen der Privatindüstrie so nachtheilig sind, als weil man sich,bey jenen Einrichtungen, der Simplicität des Sclavenhaltens ziemlich nähert?Könnte wol aus den Zuckerinseln der geringste Vortheil gezogen werden, wennder Bau des Zuckerrohrs durch lauter Leute, die um Lohn arbeiten, bestelltwürde? Scheute man nicht die Kosten, Sclavenkinder gros zu ziehen, würdeman wol Sclaven aus Africa nach America über führen ? Gewiss nicht. Gleich-wol bin ich beinahe der Meinung, dass gute Anstalten zur Erziehung der Scla-venkinder grossem Vortheil bringen würden, als die beständige Einbringungneuer Sclaven: aber diese Untersuchung gehört itzt nicht hieher. Ich habehier nur bemerken wollen, was es für Folgen habe, wenn Arbeit von Sclaven,und Arbeit von freyen Leuten, auf dem Markte miteinander in Concurrenx kom-men; und aus dieser Concurrenz schließe ich, dass es, wofern nicht sehr klugeVerfügungen gemacht werden, der Indüstrie unmöglich sey, allen den Schadenzu verwinden, dem sie, in einem Staate, wo die Sclaverey bereits eingeführtist, unumgänglich ausgesetzt seyn wird.
Die Verfügungen, die ich empfohlen habe^ müssen der Concurren2Zwischen fleißigen freyen Arbeitern, und den Herren der Sclaven, dadurchvorbeugen, daß sie auf beyden Seiten an gewisse Gegenstände eigends ange-wiesen werden. Z. E. die Sclaverey müsse nur auf dem platten Lande gelten,das ist, die Sclaven müßten, von freyen Leuten abgesondert, zum Feldbauangehalten, und von aller andern Arbeit ausgeschlossen werden. Bey einersolchen Verfügung kann die Industrie vielleicht Fortgang gewinnen. Bey den
Alten