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I. Band.
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und von der aus- und inländischen Handlung . 329

Die inländische Handlung, wie wir sie hier betrachten, ergreift nichteher Platz, als wenn die auswärtige schon völlig erlöscht ist. Der Staatsmannmuß in solchem Falle, wie bey den zwo andern Arten, Sorge tragen, daß erden Reichen ihre Bedürfnisse verschaffe, indem er, durch die Circulation desobenerwähnten Aequivalents, dieNothdurft der Armen erleichtert. Gleich-wie er aber vorher ein wachsames Auge auf die Balanz zwischen Arbeit undNachfrage haben musste: so muß er itzt hauptsächlich auf die Balanz desReichtums Acht geben, wie selbige sich zwischen den Abnehmern (Conßi*mers) und den Verfertigen! den Waaren, das ist, zwischen den Reichen undden Indüstriöscn, fachte hin und her schwebt. Die Wirkungen dieser Vibra-tion hab ich im i sten Capitel dieses Buchs kurz angezeigt.

Bey der Aufsicht über die auswärtigeHandlung bestund das Geschaffte desStaatsmanns darin, dass er die Preise auf einen so niedrigen Fus setzte, als im-mer möglich war, und dem Prosit sehr enge Grenzen vorschrieb. Nunmehraber, da von der Ausfuhr nicht mehr die Rede ist, darf ein großer Theil sei-ner Sorgfalt wegfallen; und der hohe Profit, den sich die Indüstriöscn ma-chen, wird nun keine andre Wirkung haben, als daß er die Balanz des Reich-tums eiliger auf ihre Seite zieht, je höher der Profit ist, desto geschwinder wer-den clie Fleißigen reich, und dieConsumirer arm; und desto nöthiger wird seyn,der Nation alle Handlungsgemeinschaft mit den Fremden abzuschneiden.

Aus dieser politischen Situation eines Staats entsteht ein Hauptgrundfatz,der bey Anlegung der Taxen wohl in Acht zu nehmen ist, nämlich : Solangedie Balanz zwischen den Abnehmern ( Consumers ) und den Vers er tigern der Waarenßch gleichsam in einer zitternden Bewegung erhält , so sollte der Staat zur Verschwen-dung der Erstem heförder lieb seyn , und von dem Prost der Letztem jeinen Antheilziehen. Ich darf diese Materie nicht anticipiren: doch werde ich in den rück-ständigen Capiteln dieses Buchs klar beweisen, daß, sobald der Reichtum ei-nes Staats so beträchtlich wird, daß er den Luxum einführt, der auswärtigenHandlung ein Ende macht, und, wegen der gar zu hochgestiegenen Preise,alle Hoffnung zu ihrer Wiederherstellung benimmt, daß, sage ich, alsdanndie Noth erfodere, Taxen anzulegen, damit einestheiis die Regierung sichin der Autorität erhalte, und anderntheils noch ein Mittel vorhanden sey, dieauswärtige Handlung, trotz aller auf ihre Vertilgung abzielenden WirkungendesLuxus, doch noch mit der Zeit zurückzuhohlen,

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