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I. Band.
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3 5 6 XXIII. Cap. Wann ifl es ratbfam,

aas diejenigen Handelszweige, bey denen eine Nation die größten natürlichenVortheile hat, kein Prosit herauskommt: so ist es mehr als wahrscheinlich, daßjeder andre Zweig wenigstens gleichen Nachtheil bringen wird. Wenn nun,nach dieser Revolution, die Häven der Nation nicht für die Einfuhr fremderManufacturwaaren verschlossen werden, so führen die Kaufleute diese Waarenins Land ein; dadurch wird sich der Reichtum der Nation aus dem Landeziehen, und die Indiistriösen werden Nahrungsmangel spüren.

Auf dieses Principium sind die Handwerkszünfte erbaut. Von diesenmuß ich, zum Beschlusse des Capitels, noch ein Wort sagen.

Man kann die großen Städte (Cities) und die Municipal- oder zünftigenStädte (Corporations) als Nationen betrachten, wo der Luxus und die Taxenden Lebensunterhalt so kostbar gemacht haben, dass die Arbeit nicht änderstals zu einem hohen Preise geliefert werden kann. Wenn daher erlaubt wäre,alle Gattungen verfertigter Arbeit aus den Provinzen oder aus dem plattenLande herbeizuführen, um die Nachfrage der Hauptstadt und der kleinernStädte zu befriedigen: was würde aus den hiefelbst wohnenden Handwerkernund Fabricanten werden ? Wenn hingegen diese aus den Städten wegziehenund ihre Zunftfreiheiten verlieren müßten, wie würde es um die öffentlichenEinkünfte aussehen, die in diesen kleinen Staaten, wie ich sie nennen möchte,bisher zusammengebracht worden sind?

Durch die Einführung der Zünfte wird ein Staatsmann in Stand gesetzt,alle Arten der Consumtion mit hohen Aussagen zu beschweren; und obgleichhieraus die nothwendige Folge entsteht, daß der Arbeitspreis theurer wird,so lassen sich doch die daraus für die auswärtige Handlung entspringendesehlimme Folgen, mittelst andrer Maasregcln, von denen ich hernach redenwerde, vermeiden; und auf solche Art kann man, bey jedem Exportations-artikel, dem übermäßigen Steigen seines Preises zuvorkommen, mithin der-gleichen Waaren, trotz aller auswärtigen Concurrenz, einen Absatz verschaffen.

Der neuere Taxationsplan scheint zuerst in den großen bischöflichenStädten (CitiesJ eingeführt worden zu seyn, während daß das übrige Land un-ter den Barons stund, und gewissermaßen ganz frey von Taxen blieb. Nach-dem die Städte (Cities) die Zunftfreiheit erlangt hatten, fiengen sie an, zu-folge der ihren Magistratspersonen verliehenen Macht, Taxen zu heben; undda sie fanden, dass die dabey sich geäußerten Inconvenienzen von einer aus-wärtigen