4.98 XXX. Cap. Vermischte Fragen und Anmerkungen
exportable Waaren nicht sowol wegen grösserer Vortheile, welche andre Na-tionen bey Führung einer ähnlichen Handlung gemessen, als nur durch Mis-bräuche und schlechte Anstalten, sich in hohen Preisen erhielten. Das ein-zige Mittel gegen Misbräuche ist die Abschaffung derselben. Wie oft abersehen wir nicht, daß ein ganzes Volk blos zur Unterhaltung der Misbräuchein Kontribution gesetzt wird!
Ich habe gesagt, daß Compagnien ihren Anfang den Schwierigkeitenzu verdanken haben, denen eine Handlung in ihrer Kindheit ausgesetzt ist.Wenn einmal diese Schwierigkeiten überwunden sind, und die Compagnie aufeinen dauerhaften Fus errichtet ist, so zeigen sich täglich neue Gegenstände,wobey ein Gewinn zu machen steht j dergestalt, daß neuhinzukommende An-gelegenheiten der Societät die ursprüngliche Einrichtung öfters vereiteln.Diesemnach hat ein Staatsmann sich vorzusehen , dass die aussehli dien denPrivilegien, welche einer Gesellschaft zu einem gewissen Endzweck bewilligtwerden, nicht auf andr& Angelegenheiten, die mit dem angegebenen Zweck,wovon die Societät den Namen führt, gar keine Verbindung haben, ausge-dehnt werden mögen. Und so oft er ausschliessende Privilegien ertheilt, sosollte er sich jedesmal das Recht der Inspection aller Angelegenheiten derCompagnie vorbehalten, um im Stande zu seyn , solche Maasregeln zu neh-rmen, wodurch den schlimmen Folgen in Absicht auf das allgemeine Interesseder Nation, oder auch nur besondrer Classen, vorgebeugt werden kann.
Genug lür dicscsmal von den Privilegien, die von Compagnien in Ab-sicht auf die auswärtige Handlung genossen werden. Itzt wollen wir dieNatur solcher Societäten überhaupt untersuchen, um ihren Einfluß auf dasHandlungsinteresse einer Nation zu entdecken ; und sehen, wie sie jedemZweige der Handlung eine Art der Vollkommenheit verschaffen, wenn sieunter der Aufsicht einer weisen Regierung errichtet und fortgesetzt werden.
Ausser den oben erwähnten vortheilhaften und nachtheiligen Umstän-den finden sich noch andre mehr, die eine Folge errichteter Handlungscom-pagnien sind. Erstere entspringen aus dem gemeinschaftlichen und vtrdnig-ten , letztere aus dem getrennten Interesse.
Ein gemeinschaftliches Interesse vereiniget, und ein absonderliches In-teresse trennet die Mitglieder einer jeden Societät; und behielte nicht ersteresbey den Menschen das Uebergewicht, so würde gar keine Societät Statt fin-den.