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I. Band.
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^00 XXX. Cgp. Vermischte Fragen und Anmerkungen

die aber durch eine Association zürn Theii erspart werden können, ausgesetztfind. Diese Gesellschaft sucht und bestellt nunmehr eine große Quantitätroher Materien, die ihr zu Betreibung ihres Geschäffts nöthig sind. Durchdiese starke Bestellung ziehen sie eine Menge indüslriöser Leute, die nichtzünftig sind, und denen es um Brod und Arbeit zu thun ist, in ihre Dienste,Diese Leute sind in soweit glücklich: aber in der Maaße, als sich die Unter-nehmung weiter verbreitet, und die Societät in den Stand kommt, Alles,oder doch das Meiste, was bey einer solchen Profession vorfällt, ganz alleinan sich zu ziehen, bereitet sie ihren Concurrenten den Untergang zu;und indem sie beim Einkauf der ersoderlichen Materialien , und beim Ver-kauf ihrer Manufacturwaaren ein einzelnes Interesse formiret, so profitirt sie,im erstem Falle, indem sie den Verdienst ihrer subalternen Helfer* unter dengehörigen Fus heruntersetzt, und im zweiten Falle, indem sie ihren eigenenProsit über die Gebühr erhöhet.

Solchen Misbräuchen kann also nicht vorgebeugt werden, es sey denn,daß der Staatsmann ins Mittel trete; nicht zwar, um die Geschaffte der Com-pagnie gewaltsam einzuschränken, sondern nur, um ihr das Gewicht ebensolcher Grundsätze, als diejenigen sind, wodurch sie so stark profitirt, der-gestalt entgegen zu setzen, daß ihr unbilliges Verfahren unwirksam bleibe.Wenn die Weber z. E. die Spinner unterdrücken, so können Mittel ausge-dacht werden, Letztere, wo nicht zünftig machen, doch wenigstens zu ei-nerley Interesse zu vereinigen, damit sie nicht durch ihre Concurrenz einan-der schaden. Den übertriebenen Muth solcher Compagnien, die in ihrenUnternehmungen gar zu weit gehen, kann der Staatsmann in etwas nieder-schlagen, wenn er andre Compagnien errichtet und unterstützt, damit im-mer eine Concurrenz bleibe; und er kann jede Uebertretung der Gesetze,welche auf die Einführung einer absoluten Abhängigkeit von der Compagnieabzielt, mit Strenge bestrafen. Kurz, solang solche Gesellschaften nochnicht errichtet sind , so muss der Staatsmann ihr Beschützer seyn: sind sieaber einmal in ihrem Wesen , so muß er sich derer annehmen , die leicht-von ihnen unterdrückt werden könnten.

Wenn Compagnien in der Absicht errichtet werden , Manufacturenanzulegen, so ist es zuträglich, zu solchen Unternehmungen keine andre alssolche Leute zu gebrauchen, die schon von Kindheit an zu den verschiede-nen