Einleitung. 54.7
zwischen einer Zahlung, die nach dem innerlichen Werthe, und einer an-dern, die in Papier geschieht, aus Folgendem. Derjenige, der nach deminnerlichen Werthe zahlt, setzet die Person, die er bezahlt, in den wirkli-chen Besitz dessen, was er ihr schuldig war; und wenn dieses geschehen ist,so bedarf es keines Credits mehr. Derjenige hingegen, welcher in Papierzahlt, setzt seinen Gläubiger nur in den Besitz der Obligation einer andernPerson, die diesem den Werth gut thun soll; hier ist also noch nach gesche-hener Bezahlung Credit nöthig.
Es muss demnach ein oder andrer innerlicher Werth ausfiindig gemachtwerden, der dem Papiergelde zur Basis diene; denn sonst ist es unmöglich,denen auf dem Papier enthaltenen Geldbenennungen einen vestgesetzten ge-haltmässigen Werth zu bestimmen.
Unter allen in meinem Werke abgehandelten Materien hat mir keineso viel Schwierigkeiten gemacht, sie auf Grundsätze zu reduciren, als dieLehre von den Münzen: doch habe ich mich diese Schwierigkeiten nichtabschrecken lassen, einen Versuch zu machen, wie ich sie überwinden möchte.Es liegt einem Staatsmann ungemein viel daran, dass er diese Lehre gründ-lich inne habe; und für die Handlung und den Credit ist es eine Sache vonder äussersten Wichtigkeit, dass die Münzen einer Nation auf einem bestän-digen und unveränderlichen Fusse erhalten werden.
Um die Combinationen so viel als möglich einzuschränken, insofernes nämlich die Natur dieser Materie erlauben will, hab ich mich im erstenTheile nicht weiter ausdehnen wollen, als zur Herleitung der allgemeinenGrundsätze meines Subjects erforderlich war, und zur desto bessern Erläute-rung derselben hab ich allenthalben den gegenwärtigen Zustand der in Eng-land gangbaren Münzen mit eingeschaltet.
Im zweiten Theile werde ich die Wirkungen des Ausmünzens untersu-chen, insofern selbiges als eine Manufactur zu betrachten ist, und der Preisder Prägkosten zum Werthe der Münzen hinzukommt; zugleich werde ichdie Folgen bestimmen, welche diese hinzugekommene Combination auf denWechsel und auf das Interesse handelnder Nationen zu haben pflegt.
Zzz
I.Ca-