insofern sie dem Umlaufe der Münzen nachtheilig find. 611
Wenn wir dieses letztere Manege voraussetzen, so ists einerley, ob man Die Gur •die Guineas, als eine Waare, selbst ihren Preis suchen lasse, oder ob man sie aus
auf 20 Schillinge heruntersetze; denn kein Mensch auf der Welt wird einege^^ ^Idu-wichtige Guinea für ao Schillinge itzigen Courantgelds hingeben; und wenn dren, unddie Schuldner verbunden wären, auf diesen Fus zu zahlen, so würden sie ebenß e e ^ nerso übel daran seyn, als im vorhergehenden Falle; weil der Unterschied, wenn m ^f n ^ich in gewichtigen Silbersorten, oder in guten Guineas zu 20 Schilling, zahl e, einerley.nicht grösser ist, als der Unterschied zwischen 1718- 7und 1719. 9; denneineGuinea, welche ii 8§ Grän feinen Golds wiegt, ist 1719. 9 Grän feinen Sil-bers werth, zufolge der Proportion von 1 zu 14^; und ein Pfund Sterling ist,zufolge des Statuts, nicht mehr werth als 1718- 7 Grän Goldes.
Wir dürfen also hieraus den Schluss ziehen, dass, wenn die Regierungdie Guineas auf 20 Schillinge zu reduciren gedenkt, sie schon vorher eineganze neue Ausmünzung aller Silbersbrten müsse vorgenommen haben. Ohnedieses lässt sich die bisherige Münzverwirrung nicht heben; es würde sich nureine neue Disproportion zwischen dem Gold - und Silberpreise hervorthun;und niemand würde in Gold zahlen wollen, gleichwie itzt niemand in Silberzahlen will.
XI. Capitel.
Mittel, die Mänzwahrung auf den Münzfus der Königin Elisabethwieder berzujlellen y und Folgen dieser Veränderung.
I
ch komme nun auf den Vorschlag , den Münzfus so wieder herzustellen, Wie daswie er nach dem Statut Elisabeths seyn sollte. Dieser Schritt istim Grunde Efimd St.
der nämliche, welchen man thun würde, wenn man die Guineas auf 22 Schil-
auf denMünzfus
linge heruntersetzte; nur dass dabey eine neue Ausmünzung aller Silbersor-^r Körn-ten und aller alten Goldsorten nothwendig wäre. Nichts ist leichter, als dieses» Elsa-Reformation ins Werk zu setzen. bethveßzu-
1. Vor allen Dingen müsste verordnet werden, dass alle Gold-und Sil-bermünzen , die bis auf ein gewisses vorhergehendes Jahr geschlagen worden,lediglich nach ihrem Gewichte passiren sollten.
Hhhh 2
2. Daß